BK3-19-035
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für im Zusammenhang mit der Festnetzterminierung in das Netz der wilhelm.tel GmbH stehende Infrastrukturleistungen (Raumlufttechnik + Kollokationsstrom)
In dem o.g. Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 28.11.2019 beschlossen:
1. Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammenhängende Infrastrukturleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin wie folgt genehmigt:
a. ab dem 01.12.2019
Leistung | Entgelt in € (netto) |
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Entgelt für Stromverbrauch | 0,2080 €/kWh |
b. rückwirkend ab dem 01.07.2019:
Leistung | Entgelt in € (netto) |
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Raumlufttechnik, je kW Entwärmungsleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich | 607,50 € |
Leistung | Entgelt in € (netto) |
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5-jährige Mietzeitbindung | 124,00 € |
8-jährige Mietzeitbindung | 102,59 € |
10-jährige Mietzeitbindung | 95,45 € |
Entgelt nach Ablauf der Mietzeitbindung | 66,90 € |
2. Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2020.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3d-19/035
BK3-19-0035_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 12.12.2019