BK3-19-035 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für im Zusammenhang mit der Festnetzterminierung in das Netz der wilhelm.tel GmbH stehende Infrastrukturleistungen (Raumlufttechnik + Kollokationsstrom)

In dem o.g. Verwaltungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 28.11.2019 beschlossen:

1. Die Entgelte für mit der Terminierung in das Festnetz der Antragstellerin zusammenhängende Infrastrukturleistungen werden für die Zusammenschaltung am Vermittlungsstellenstandort der Antragstellerin wie folgt genehmigt:

a. ab dem 01.12.2019

Für den Stromverbrauch als Kollokationsnebenleistung für PSTN-Kollokationsraum bzw. PSTN-Kollokationsfläche sowie NGN-Kollokationsraum bzw. NGN-Kollokationsfläche
LeistungEntgelt in € (netto)
Entgelt für Stromverbrauch0,2080 €/kWh


b. rückwirkend ab dem 01.07.2019:

Raumlufttechnik für PSTN- sowie NGN-Kollokationsraum
LeistungEntgelt in € (netto)
Raumlufttechnik, je kW Entwärmungsleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich607,50 €
Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung
(Das monatliche Entgelt ist abhängig von der vereinbarten Mindestmietzeit und enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbaren kälteproduzierenden Anlagenteile der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- und Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeitbindung enthält ausschließlich Betriebskosten
LeistungEntgelt in € (netto)
5-jährige Mietzeitbindung124,00 €
8-jährige Mietzeitbindung102,59 €
10-jährige Mietzeitbindung95,45 €
Entgelt nach Ablauf der Mietzeitbindung66,90 €

2. Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2020.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3d-19/035

Antrag

Stand: 12.12.2019

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