BK3-19-038
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Einmalentgelte für L2-BSA, hier: einmalige Expressentstörung
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 25.11.2019 einen Antrag auf Genehmigung der Einmalentgelte für die Express-Entstörung je L2-BSA-ADSL SA und L2-BSA-VDSL SA eingereicht.
Darin beantragt sie die Genehmigung der folgenden Entgelte für den Zeitraum ab dem 01.12.2019 bis zum 30.11.2022:
Nr. | Leistung | Preis netto in EUR |
---|---|---|
a) 2. | Einmalige Express-Entstörung, je L2-BSA-ADSL Stand Alone | Entsprechend genehmigten Entgelt für CEE bei TAL |
b) 2. | Einmalige Express-Entstörung, je L2-BSA-VDSL Stand Alone | Entsprechend genehmigten Entgelt für CEE bei TAL |
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-19/038 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Auf die Durchführung einer öffentlich-mündliche Verhandlung wird verzichtet.
BK3c-19/038
Stand: 20.02.2020