BK3-20-024
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Fortgang des Verfahrens BK3c-16-005 auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2016 bis 30.06.2019
Der Beschluss BK3c-16-005 vom 29.06.2016 zu den Überlassungsentgelten der TAL wurde durch rechtskräftige Urteile des VG Köln vom 11.12.2019 im Hinblick auf die Mehrzahl der genehmigten TAL-Varianten bzgl. der jeweiligen Klägerinnen aufgehoben.
Nachdem folglich zu dem Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 05.02.2016 insoweit keine Entscheidung mehr vorliegt, wird die Beschlusskammer nunmehr das Verfahren unter dem Aktenzeichen BK3c-20-024 fortführen. Eine erneute Beiladung der Verfahrensbeteiligten ist nicht notwendig.
Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 (§§ 134 Abs. 2 Nr. 1, 135 Abs. 3 TKG) wurde Donnerstag, den 13.08.2020, 10:00 Uhr festgelegt. Diese wird voraussichtlich in Form einer Videokonferenz erfolgen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht werden.
Ergänzung vom 28.07.2020:
Hinweise zur Durchführung von ömV als Videokonferenz (pdf / 153 KB)
Ergänzung vom 11.08.2020:
Einwahldaten für die WebEx-Konferenz ömV (pdf / 14 KB)
BK3c-20-024
Stand: 11.08.2020