BK3-20-106 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer 2-BSA); hier: Einstellung des Verfahrens

Hiermit wird mitgeteilt, dass das Entgeltgenehmigungsverfahren BK 3c-20/106 ohne Entscheidung beendet wurde, § 131 Abs. 2 TKG. Die Beschlusskammer hat das Verfahren eingestellt.
Die mit Regulierungsverfügung BK 3h-14/114 vom 28.10.2015 auferlegte Genehmigungspflicht für den Layer 2-BSA ist inzwischen durch Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.08.2020, Az. 21 K 6862/15, rechtskräftig aufgehoben worden. Damit ist nunmehr die Grundlage für das Genehmigungsverfahren weggefallen.

BK3c-20/106

Stand:07.04.2021

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