BK3-21-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Strom, Raumlufttechnik und weitere Kollokationsleistungen

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2021 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt, die nachfolgenden Entgelte für den Zeitraum ab dem 01.12.2021 zu genehmigen:

I. Kollokationsstrom und Stromzählerablesung

1 Einmalige Entgelte
PositionLeistungEntgelt
1.1Jährliches Entgelt für die einmal jährliche Stromzählerablesung (über Smart Meter),
je Zähler/Jahr

24,65 €
1.2Monatliches Entgelt für die monatliche Stromzählerablesung (über Smart Meter),
je Zähler/Monat

2,16 €
2 Laufende Entgelte
PositionLeistungEntgelt
2.1Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich)0,2461 €/kWh


II. Raumlufttechnik und auftragsbezogene Brandschutzpauschale

1 Monatliches Entgelt für Teilklimatisierung (RLT) pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung mit vereinbarten
Mindestmietzeiten optionalEntgelt
a. 5 Jahren Mindestmietzeit210,84 €
b. 8 Jahren Mindestmietzeit166,90 €
c. 10 Jahren Mindestmietzeit151,31 €
d. nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit91,77 €

2 Auftragsbezogene Brandschutzpauschale: 48,29 €

III. Genehmigungszeitraum

Die unter I.2 und II.1 genannten Entgelte werden bis zum 30.11.2022 beantragt.
Die unter I.1 und II.2 genannten Entgelte werden bis zum 30.11.2023 beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-21/009 geführt.

Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 (§§ 134 Abs. 2 Nr. 1, 135 Abs. 3 TKG) wurde vorsorglich der 28.10.2021, um 13:00 Uhr festgelegt. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten. Im Falle der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung beabsichtigt die Beschlusskammer aufgrund der aktuellen Corona Situation, diese als Video- bzw. Telefonkonferenz abzuhalten (§ 5 Abs. 5 Plansicherungsgesetz). Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

BK3a-21/009

Entscheidung

Stand: 27.09.2021

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