BK3-22-018
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz
TKG § 29 i.V.m. § 192;
Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für Fiber Broadband; hier: 2. Vorlage
Mit Schreiben vom 28.07.2025, hier elektronisch am selben Tage eingegangen, hat die Telekom Deutschland GmbH eine nach Maßgabe der ersten Teilentscheidung überarbeitete Version des Standardangebots für Fiber Broadband vorgelegt.
Das vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung (§ 215 Abs. 3 TKG) vor der Beschlusskammer 3 findet am 07.10.2025 und ggfs. 08.10.2025, jeweils um 10:00 Uhr, statt. Die Verhandlung soll in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden.
Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 06.10.2025, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Anlagen
BK3-22-0018 Stellungnahme Telekom nach 1. TE (pdf / 369 KB)
BK3-22-0018_PDF Cleanversionen BNetzA 28.07.2025 (zip / 5 MB)
BK3-22-0018 Ü-Versionen PDF BNetzA 28.07.2025 (zip / 5 MB)
BK3d-22/018
Stand: 31.07.2025