BK3-23-076
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokation und Schaltverteiler
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat aufgrund der am 27.10.2023 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:
Folgende Entgelte für Kollokationsleistungen und Raumlufttechnik im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am HVt werden genehmigt:
I. II. III. Produktbeschreibung 01.12.2023 – 31.12.2023 - Preis
(netto/mtl.)01.01.2024 – 31.07.2025 - Preis
(netto/mtl.)Kühllastberechnung Preisliste 1a Position 1.2.h.2.2 223,50 € 227,99 € Kühllastberechnung Preisliste 1a Position 1.5.m.2.4 223,50 € 227,99 € Kühllastberechnung Preisliste 1a Positionen 1.8.b.2.1 und 1.8.b.2.2 223,50 € 227,99 €
- Die Entgelte unter den Ziffern 1.2.h, 1.5.m, 1.8.b der Preisliste Anlage 1a werden mit Ausnahme der unter 1. genannten Positionen ab dem 01.12.2023 in der beantragten Höhe genehmigt.
- Die Entgelte unter den Ziffern 1.2.g; 1.5.i; 1.5.k.2; 1.5.l.2 und 1.9 einschließlich der Aufwandspauschalen unter den Ziffern 1.5.m.2.2; 1.5.m.3 und 1.5.m.4 der Preisliste Anlage 1a; die Ziffern 1.4.3.2, 1.7, 1.8 und 2 der Preisliste Anlage 1b; die Ziffern 1.4.2, die Ziffern 1.7, 1.8 und 2 der Preisliste Anlage 1c, die Ziffern 1.1.4.2, 1.1.7, 1.1.8 und 2 der Preisliste Anlage 1d; die Ziffern 3.2.2.1.2 und 6 der Preisliste Anlage 1e und die Ziffern 1 und 2 der Preisliste Anlage 1i sowie die Montageentgelte „Abrechnung Gebührenbescheide“, „Beseitigung von Engpässen bei HVt-Kollokation“, „besondere Leistungen Glasfaser-Montage“, „besondere Leistungen Tiefbau ausführen“, „Wartezeiten Kabelziehtrupp“ und „Wartezeiten Tiefbau“ der Preisliste Anlage 1f werden antragsgemäß nach Aufwand genehmigt.
- Die übrigen beantragten Entgelte für den Zugang am HVt werden auf Grundlage der mit dem Antrag vorgelegten Preislisten in den Anlagen 1a und 1j ab dem 01.12.2023 in der in der Beilage 1 ausgewiesenen Höhe genehmigt.
Entgelte für Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger
- Die Entgelte für den vertraglich vereinbarten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler und neu zu errichtenden Kabelverzweiger sowie über die Umlegung von APL auf einen anderen Kabelverzweiger werden auf Grundlage der mit dem Antrag vorgelegten Preislisten in den Anlagen 1b, 1c, 1d, 1e und 1i ab dem 01.12.2023 in der in der Beilage 1 genannten Höhe genehmigt.
Aufwandspauschalen
- Die in der Preislisten 1f und 1g ausgewiesenen Aufwandspauschalen für „Montage“ und „Material“ werden ab dem 01.12.2023 in der in der Beilage 1 ausgewiesenen Höhe genehmigt.
Die in der Preisliste Anlage 1h ausgewiesenen Aufwandspauschalen (Preisliste „Installation und Instandhaltung nach Aufwand Stand 22.06.2023) werden ab dem 01.12.2023 wie beantragt genehmigt.
Befristung
- Die mit der Ziffer 2 des Tenors erteilten Entgeltgenehmigungen sind bis zum 31.07.2025 befristet.
- Die mit der Ziffer 3 und 4 des Tenors erteilten Entgeltgenehmigungen sind bezüglich der Aufwandspauschalen unter den Ziffern 1.5.m.2.2, 1.5.m.3 und 1.5.m.4 der Preisliste Anlage 1a und der Entgelte unter den Ziffer 2.2 der Preisliste Anlage 1a sowie unter der Ziffer 1 der Preisliste Anlage 1j bis zum 31.07.2025 befristet. Die übrigen mit Ziffer 3 und 4 erteilten Entgeltgenehmigungen sind bis zum 31.07.2028 befristet.
- Die mit den Ziffern 5, 6 und 7 des Tenors erteilten Entgeltgenehmigungen sind bis zum 31.07.2028 befristet.
- Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
Anlagen
Beschluss vom 30.11.2023 (pdf / 1 MB)
Beilage zum Beschluss vom 30.11.2023 (pdf / 241 KB)
BK3a-23/076
Beschluss vom 30.11.2023 (pdf, 1 MB)
Stand: 01.12.2023