BK3-24-020 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

TKG § 13 Abs. 1 i.V.m. §§ 14 Abs. 3 S. 1, 12 Abs. 6 S. 1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Erlasses einer Regulierungsverfügung für den Markt 1 Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in das Festnetz der Voxbone SA

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat unter Verzicht auf die mündliche Verhandlung folgende Regulierungsverfügung erlassen:


Die der Betroffenen mit Beschluss BK3g-16/098 vom 20.12.2016 auferlegten Regulierungsverpflichtungen werden widerrufen.

BK3d-24/020

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Stand: 30.04.2025

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