BK3-25-005
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der GlasfaserPlus GmbH wegen der Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu baulichen Anlagen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 13.03.2025 beschlossen:
1. Die folgenden Entgelte werden genehmigt:
1.1 Einmalentgelte
Position | Entgelt, netto |
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Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase für Rohre | 83,06 € |
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für Rohre der Größe SNR¹), S²), M³) und L⁴), für die ersten 100 m | 82,71 € |
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für SNR¹), S²), M³) und L⁴), Zuschlag für jede weitere 500 m | 43,44 € |
Position | Entgelt |
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Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase für Rohre | 88,83 € |
Dokumentation der Bestandsführung für Rohre | 42,27 € |
Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices für die Bereitstellung | 23,29 € |
Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand⁷) |
Position | Entgelt |
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Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices in der Betriebsphase (auch Wartung und Entstörung) | 23,29 € |
Technischer Sicherheitsservice bei der Wartung der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand⁷) |
Position | Entgelt |
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Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase für Rohre | 122,33 € |
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für Rohre der Größe SNR¹), S²), M³) und L⁴), für die ersten 100 m | 19,12 € |
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für Rohre der Größe SNR¹), S²), M³) und L⁴), Zuschlag für jede weitere 500 m | 2,66 € |
Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung | 23,29 € |
Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand⁷) |
Position | Entgelt |
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Rohre in der HK¹²)-Trasse, Größenklasse L⁴): KKR⁵) (je Meter) | 0,67 € |
Rohre in der HK¹²)-Trasse, Größenklasse M³): MFR / KR⁶) (je Meter) | 0,17 € |
Rohre in der HK¹²)-Trasse, Größenklasse S²): SNR¹) (je Meter) | 0,05 € |
Rohre in der VzK¹³)-Trasse, Größenklasse S²) Pauschal: SNR¹) erdverlegt, EFH⁹) – 1 GE⁸) (je Rohr) | 15,81 € |
Rohre in der VzK¹³)-Trasse, Größenklasse S²) Pauschal: SNR¹) erdverlegt, ZFH¹⁰) – 2 GE⁸) (je Rohr) | 15,81 € |
Rohre in der VzK¹³)-Trasse, Größenklasse S²) Pauschal: SNR¹) erdverlegt, MFH¹¹) – 3-8 GE⁸) (je Rohr) | 15,81 € |
Rohre in der VzK¹³)-Trasse, Größenklasse S²) Pauschal: SNR¹) erdverlegt, MFH¹¹) – 9-12 GE⁸ (je Rohr) | 15,81 € |
Rohre in der VzK¹³)-Trasse, Größenklasse S²) Pauschal: SNR¹) erdverlegt, MFH¹¹) – 13-32 GE⁸) (je Rohr) | 15,81 € |
Rohre in der VzK¹³)-Trasse, Größenklasse S²) Pauschal: SNR¹) erdverlegt, MFH¹¹) – ab 33 GE⁸) (je Rohr) | 26,29 € |
Verwaltungspauschale (je Auftrag) | -€ |
¹) Speednet-Rohre, Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm
²) Größenklasse S: Speednet-Rohre (SNR), Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm
oder 12,0x2,0 mm
³) Größenklasse M: Mehrfachrohre (MFR) / Kabelrohre (KR)
⁴) Größenklasse L: Kabelkanalrohre (KKR)
⁵) Kabelkanalrohr
⁶) Kabelrohr / Mehrfachrohr
⁷) gemäß der jeweils gültigen Preisliste „Technischer Service vor Ort“, letzter Stand 01.01.2025,
⁸) Gebäudeeinheit(en)
⁹) Einfamilienhaus
¹⁰) Zweifamilienhaus
¹¹) Mehrfamilienhaus
¹²) Hauptkabel
¹³) Verzweigerkabel
²) Größenklasse S: Speednet-Rohre (SNR), Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm
oder 12,0x2,0 mm
³) Größenklasse M: Mehrfachrohre (MFR) / Kabelrohre (KR)
⁴) Größenklasse L: Kabelkanalrohre (KKR)
⁵) Kabelkanalrohr
⁶) Kabelrohr / Mehrfachrohr
⁷) gemäß der jeweils gültigen Preisliste „Technischer Service vor Ort“, letzter Stand 01.01.2025,
⁸) Gebäudeeinheit(en)
⁹) Einfamilienhaus
¹⁰) Zweifamilienhaus
¹¹) Mehrfamilienhaus
¹²) Hauptkabel
¹³) Verzweigerkabel
2. Befristung
Die Entgelte unter Ziffer 1. sind bis zum 31.03.2027 befristet.
3. Ablehnung im Übrigen
Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
BK3c-25-005
Stand: 25.07.2025