BK3-25-007
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern gemäß § 40 TKG
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat am 30.06.2025 beschlossen:
I. Genehmigung von MFG/KKA/GF-Entgelten
Für den vertraglich vereinbarten Zugang im Multifunktionsgehäuse (MFG), zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern (KKA) und zu unbeschalteten Glasfasern (GF) zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler werden die Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2025 wie folgt genehmigt:
1. Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.1.1 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase | 42,25 € |
1.1.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase | 93,81 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.2.1 | Bereitstellungsentgelt für den Zugang im MFG | 241,14 € |
1.2.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase | 105,72 € |
Position | Leistung |
---|---|
1.3.1 | Monatliches Überlassungsentgelt für den Einbauplatz KUNDE hat für die Kollokation im MFG ein laufendes monatliches Entgelt zu entrichten. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Nutzer im MFG. Für den Fall der Bereitstellung einer virtuellen Kollokation ist diese gemeinsam mit der Nutzung des MFG, an der die virtuelle Kollokation angebunden ist, zu betrachten. Pro Nutzung beträgt das Entgelt 95,95 € geteilt durch die Anzahl der Nutzer. |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.3.2 | Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung | 45,75 € |
Position | Leistung |
---|---|
1.3.3 | Entgelt für den Stromverbrauch im MFG; siehe Beschluss Kollokationsstrom, zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 04.11.2024 (Az. BK3a-24/012) |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.4.1 | Kündigung des Zugangs im MFG | 70,37 € |
1.4.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase | 120,23 € |
2. Entgelte für den Zugang zu Kabelkanälen zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.1.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase | 104,53 € |
2.1.2 | Bereitstellungsentgelt für die Kapazitätsprüfung vor Ort, einmalig je Rohrmeter | 0,67 € |
2.1.3 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase inkl. Lageplan und technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/ KVz-Anbindung | 31,43 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.2.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase | 143,59 € |
2.2.2 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Bereitstellungsphase inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/ KVz-Anbindung | nach Aufwand |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.3.1 | Verwaltungskosten, monatlich je MFG | 3,81 € |
2.3.3 | Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand |
2.3.4 | Technischer Sicherheitsservice zum Zugang zum Viertelrohr bei Entstörung der Glasfaser des Kunden | nach Aufwand |
2.3.5 | Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Bereitstellung und Entstörung | 14,21 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.4.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase | 80,99 € |
2.4.2 | Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/ KVz-Anbindung | 48,38 € |
2.4.3 | Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand |
2.4.4 | Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung | 14,21 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.5.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung; siehe Beschluss TAL-Kollokation (HVt), zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2023 (Az. BK3a-23/076) | 234,83 € |
2.5.2 | Bearbeitungspauschale für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung und Erweiterung; siehe Beschluss TAL-Kollokation (HVt), zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2023 (Az. BK3a-23/076) | 538,55 € |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.5.3.1 | Montageleistungen | Preisliste „Montage“ |
2.5.3.2 | Neu erforderliche Montageleistungen, welche nicht in Preisliste „Montage“ enthalten sind | nach Aufwand |
Position | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.5.4.1 | Materialien | Preisliste „Material“ |
2.5.4.2 | Neu erforderliche Materialien, welche nicht in Preisliste „Material“ enthalten sind | nach Aufwand |
3. Entgelte für den Zugang zur unbeschalteten Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und Hauptverteiler
3.1 Bereitstellung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig: 56,99 €
3.3 Expressentstörung von zwei unbeschalteten Glasfasern: Es gilt das jeweils genehmigte Entgelt für die TAL-CEE,
zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 30.09.2022 (Az. BK3c-22/004)
3.4 Kündigung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig: 23,38 €
a. Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungsentgelte gilt die Preisliste „Installation und Instandhaltung nach Aufwand, Stand 01.06.2024“.
b. Hinsichtlich der aufgeführten Preislisten „Montage“ und „Material“ gelten die jeweiligen Konditionen der im Rahmen der Verfahren zur TAL-Kollokation festgelegten Preislisten (zuletzt genehmigt mit Beschluss BK3a-23/076 vom 30.11.2023).
II. Befristung
Die Entgeltgenehmigungen unter Ziffer I. sind bis zum 31.12.2029 befristet.
BK3a-25-007
Stand: 03.07.2025