BK3-25-007 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Zugänge im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasern gemäß § 40 TKG

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat am 30.06.2025 beschlossen:

I. Genehmigung von MFG/KKA/GF-Entgelten

Für den vertraglich vereinbarten Zugang im Multifunktionsgehäuse (MFG), zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern (KKA) und zu unbeschalteten Glasfasern (GF) zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler werden die Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2025 wie folgt genehmigt:

1. Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse

1.1 Angebotsphase
PositionLeistungEntgelt
1.1.1Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase42,25 €
1.1.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase93,81 €
1.2 Bereitstellungsphase
PositionLeistungEntgelt
1.2.1Bereitstellungsentgelt für den Zugang im MFG241,14 €
1.2.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase105,72 €
1.3 Überlassungsphase
PositionLeistung
1.3.1Monatliches Überlassungsentgelt für den Einbauplatz KUNDE hat für die Kollokation im MFG ein laufendes monatliches Entgelt zu entrichten. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Nutzer im MFG. Für den Fall der Bereitstellung einer virtuellen Kollokation ist diese gemeinsam mit der Nutzung des MFG, an der die virtuelle Kollokation angebunden ist, zu betrachten.
Pro Nutzung beträgt das Entgelt 95,95 € geteilt durch die Anzahl der Nutzer.
1.3 Überlassungsphase
PositionLeistungEntgelt
1.3.2Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung45,75 €
1.3 Überlassungsphase
PositionLeistung
1.3.3Entgelt für den Stromverbrauch im MFG;
siehe Beschluss Kollokationsstrom, zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 04.11.2024 (Az. BK3a-24/012)
1.4 Kündigungsphase
PositionLeistungEntgelt
1.4.1Kündigung des Zugangs im MFG70,37 €
1.4.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase120,23 €

2. Entgelte für den Zugang zu Kabelkanälen zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern

2.1 Angebotsphase
PositionLeistungEntgelt
2.1.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase104,53 €
2.1.2Bereitstellungsentgelt für die Kapazitätsprüfung vor Ort,
einmalig je Rohrmeter
0,67 €
2.1.3Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase inkl. Lageplan und technischer Dokumentation,
einmalig je MFG-/ KVz-Anbindung
31,43 €
2.2 Bereitstellungsphase
PositionLeistungEntgelt
2.2.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase143,59 €
2.2.2Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Bereitstellungsphase inkl. technischer Dokumentation,
einmalig je MFG-/ KVz-Anbindung
nach Aufwand
2.3 Überlassungsphase
PositionLeistungEntgelt
2.3.1Verwaltungskosten,
monatlich je MFG
3,81 €
2.3.3Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kundennach Aufwand
2.3.4Technischer Sicherheitsservice zum Zugang zum Viertelrohr bei Entstörung der Glasfaser des Kundennach Aufwand
2.3.5Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Bereitstellung und Entstörung14,21 €
2.4 Kündigungsphase
PositionLeistungEntgelt
2.4.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase80,99 €
2.4.2Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation,
einmalig je MFG-/ KVz-Anbindung
48,38 €
2.4.3Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kundennach Aufwand
2.4.4Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung14,21 €
2.5 Zusätzliche Leistungen
(Bereitstellungsentgelte für das Einziehen der Glasfaser zwischen Kollokationsfläche und letztem Kabelschacht auf öffentlichem Grund, einmalig)
PositionLeistungEntgelt
2.5.1Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung;
siehe Beschluss TAL-Kollokation (HVt), zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2023 (Az. BK3a-23/076)
234,83 €
2.5.2Bearbeitungspauschale für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung und Erweiterung;
siehe Beschluss TAL-Kollokation (HVt), zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2023 (Az. BK3a-23/076)
538,55 €
2.5.3 Abrechnung von Montageleistungen für Tiefbau und Fernmeldetechnik
PositionLeistungEntgelt
2.5.3.1MontageleistungenPreisliste „Montage“
2.5.3.2Neu erforderliche Montageleistungen, welche nicht in Preisliste „Montage“ enthalten sindnach Aufwand
2.5.4 Abrechnung von Materialien
PositionLeistungEntgelt
2.5.4.1MaterialienPreisliste „Material“
2.5.4.2Neu erforderliche Materialien, welche nicht in Preisliste „Material“ enthalten sindnach Aufwand

3. Entgelte für den Zugang zur unbeschalteten Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und Hauptverteiler

3.1 Bereitstellung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig: 56,99 €

3.3 Expressentstörung von zwei unbeschalteten Glasfasern: Es gilt das jeweils genehmigte Entgelt für die TAL-CEE,
zuletzt genehmigt mit Beschluss vom 30.09.2022 (Az. BK3c-22/004)

3.4 Kündigung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig: 23,38 €

Hinweise:

a. Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungsentgelte gilt die Preisliste „Installation und Instandhaltung nach Aufwand, Stand 01.06.2024“.

b. Hinsichtlich der aufgeführten Preislisten „Montage“ und „Material“ gelten die jeweiligen Konditionen der im Rahmen der Verfahren zur TAL-Kollokation festgelegten Preislisten (zuletzt genehmigt mit Beschluss BK3a-23/076 vom 30.11.2023).

II. Befristung

Die Entgeltgenehmigungen unter Ziffer I. sind bis zum 31.12.2029 befristet.

BK3a-25-007

Zum Antrag:

Stand: 03.07.2025

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