BK3-25-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationstrom, Entwärmung und weitere Leistungen Kollokation

Die Telekom Deutschland GmbH hat am 21.05.2025 beantragt, die Entgelte für Kollokationstrom, Entwärmung und weitere Leistungen Kollokation wie folgt zu genehmigen:

I. Entgelte für den erstmaligen Aufbau eines Stromzählers, die Stromzählerablesung, die Zählerauswechslung und den Rückbau der MUS-Verkabelung gemäß Ziffer 1 Anlage 1a (Preisliste - Kollokationsstrom und RLT-Überlassung)

II. Entgelte für den Kollokationsstrom und RLT gemäß Ziffer 2 Anlage 1a (Preisliste - Kollokationsstrom und RLT-Überlassung)

III. Servicekosten und Nebenkostenpauschale sowie Entgelte für die laufende Bestandführung und Fakturierung im Zusammenhang mit der Überlassung von Kollokationsflächen gemäß Ziffer 2.1.b, 2.1.c, 2.2.a und 2.2.b Anlage 1b (Preisliste - Räumlicher Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik))

IV. Entgelte für Auftragnehmerleistungen für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung nach Ziffer 1.2.h, für Auftragnehmerleistungen für die Feinprojektierung, Baubegleitung, Montage, Material und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung und Rückbau im Rahmen der Bauphase nach Ziffer 1.5.m und für den Eskalationsprozess RLT nach Ziffer 1.8.b Anlage 1b (Preisliste - Räumlicher Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik).

Die Genehmigung der Entgelte unter Gliederungsnummer I. wird bis zum 31.07.2028 und unter Gliederungsnummer II. bis zum 31.07.2026 beantragt. Die Genehmigung der Entgelte für die Service- und Nebenkostenpauschale wird bis zum 31.07.2026 und die übrigen Entgelte unter Gliederungsnummer III. bis 31.07.2028 beantragt.

Die Entgelte unter der Gliederungsnummer IV. werden grundsätzlich bis zum 31.12.2028 beantragt. Eine Abweichung besteht bezüglich der Ziffern 1.2.h.2, 1.5.m.2.4 und 1.2. 1.8.b.2 Anlage 1b. Da der mit dem maßgeblichen Subunternehmer Germerott aktuell vereinbarte Vertrag bis zum 31.12.2025 gilt, kommt es zu einer zeitlichen Staffelung dieser Entgelte für die Zeiträume vom 01.08. - 31.12.2025 und ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2028, die in Anlage 1b auch ausgewiesen ist.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-25/009 geführt.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3a-25/009) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 01.07.2025, 10:00 Uhr, statt. Die Beschlusskammer beabsichtigt die Verhandlung in Form einer Videokonferenz durchzuführen (§ 215 Abs. 3 TKG).

Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 30.06.2025, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Anlagen
Anlage 1a_Preisliste_Kollokationsstrom und RLT-Überlassung
Anlage 1b_Preisliste_Kollo

BK3a-25/009

Stand: 27.05.2025

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