BK3-25-009
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§§ 40 Abs. 5 S. 2, 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Kollokationstrom, Entwärmung und weitere Leistungen Kollokation
Hiermit wird der Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung der Entgelte für für Kollokationstrom, Entwärmung und weitere Leistungen Kollokation der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht..
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-25/009 in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 27.08.2025 und endet am 24.09.2025.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 863 KB)
Anlage_1b_Preisliste_Kollo (pdf / 342 KB)
BK3a-25/009
Stand: 27.08.2025