BK3-25-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten wegen dem Zugang zu baulichen Anlagen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat aufgrund der am 06.11.2025 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:
1. Die folgenden Entgelte werden werden mit Wirkung vom 01.01.2026 genehmigt:
1.1 Einmalentgelte
| Position | Entgelt, netto |
|---|---|
| Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase für Rohre | 90,82 € |
| Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase für oiL1¹) | 105,82 € |
| Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), für die ersten 100 m | 93,38 € |
| Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), Zuschlag für jede weitere 500 m | 49,04 € |
| Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase für das erste Mastfeld⁶) | 276,08 € |
| Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase, Zuschlag für jedes weitere Mastfeld | 2,45 € |
| Position | Entgelt, netto |
|---|---|
| Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase für Rohre | 120,38 € |
| Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase für oiL¹) | 210,70 € |
| Dokumentation der Bestandsführung für Rohre | 47,72 € |
| Dokumentation der Bestandsführung für oiL¹) | 34,35 € |
| Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices für die Bereitstellung | 25,77 € |
| Bereitstellung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld | 506,76 € |
| Bereitstellung der oberirdischen Linie für jedes weitere Mastfeld | 170,41 € |
| Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand⁷) |
| Position | Entgelt, netto |
|---|---|
| Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices in der Betriebsphase (auch Wartung und Entstörung) | 25,77 € |
| Auf- und Ablegung des Kundenkabels für das erste Mastfeld im Rahmen der Wartung/Entstörung | 352,85 € |
| Auf- und Ablegung des Kundenkabels für jedes weitere Mastfeld im Rahmen der Wartung/Entstörung | 102,61 € |
| Technischer Sicherheitsservice bei der Wartung der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand⁷) |
| Position | Entgelt, netto |
|---|---|
| Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase für Rohre | 136,65 € |
| Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase für oiL ¹) | 154,70 € |
| Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), für die ersten 100 m | 21,59 € |
| Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), Zuschlag für jede weitere 500 m | 3,00 € |
| Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für das erste Mastfeld | 101,81 € |
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für jedes weitere Mastfeld | 2,45 € |
| Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung | 25,77 € |
Kündigung und Entsorgung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld | 161,81 € |
Kündigung und Entsorgung der oberirdischen Linie für jedes weitere Mastfeld | 45,47 € |
| Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand⁷) |
| Position | Entgelt, netto |
|---|---|
| Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse L⁵): KKR⁸) 100 (je Meter) | 0,34 € |
| Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse M⁴) : MFR / KR⁹) (je Meter) | 0,09 € |
| Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse S³): SNR²) rohr-/erdverlegt (je Meter) | 0,05 € |
| Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal: SNR²) erdverlegt, EFH¹⁰) – 1 WE¹¹) (je Rohr) | 17,53 € |
| Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal: SNR²) erdverlegt, ZFH¹²) – 2 WE¹¹) (je Rohr) | 22,57 € |
| Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal: SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – 3-8 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr) | 22,57 € |
| Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal: SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – 9-12 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr) | 22,57 € |
| Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal: SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – 13-32 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr) | 31,30 € |
| Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal: SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – ab 33 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr) | 57,73 € |
| Mitbenutzung Mast (je Mast) | 1,71 € |
| Verwaltungspauschale (je Auftrag) | 5,08 € |
¹) oberirdische Linie
²) Speednetrohre, Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm oder 12,0x2,0 mm
³) Größenklasse S: Speednetrohre (SNR), Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm
⁴) Größenklasse M: Mehrfachrohre (MFR) / Kabelrohre (KR
⁵) Größenklasse L: Kabelkanalrohre (KKR)
⁶) Ein Mastfeld ist der Bereich zwischen zwei Masten einer oberirdischen Linie
⁷) gemäß der jeweils gültigen Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“, (letzter Stand 01.06.2024)
⁸) Kabelkanalrohr
⁹) Kabelrohr / Mehrfachrohr
¹⁰) Einfamilienhaus
¹¹) Wohneinheit
¹²) Zweifamilienhaus
¹³) Mehrfamilienhaus
¹⁴) Gebäudeeinheit
¹⁵) Ursprünglich als VzK-Rohre verlegte Rohre, die als HK-Rohr nicht zum Anschluss eines oder mehrerer Gebäudes genutzt werden und keinen neuen Zugangspunkt erfordern, werden als HK-Rohre abgerechnet
²) Speednetrohre, Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm oder 12,0x2,0 mm
³) Größenklasse S: Speednetrohre (SNR), Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm
⁴) Größenklasse M: Mehrfachrohre (MFR) / Kabelrohre (KR
⁵) Größenklasse L: Kabelkanalrohre (KKR)
⁶) Ein Mastfeld ist der Bereich zwischen zwei Masten einer oberirdischen Linie
⁷) gemäß der jeweils gültigen Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“, (letzter Stand 01.06.2024)
⁸) Kabelkanalrohr
⁹) Kabelrohr / Mehrfachrohr
¹⁰) Einfamilienhaus
¹¹) Wohneinheit
¹²) Zweifamilienhaus
¹³) Mehrfamilienhaus
¹⁴) Gebäudeeinheit
¹⁵) Ursprünglich als VzK-Rohre verlegte Rohre, die als HK-Rohr nicht zum Anschluss eines oder mehrerer Gebäudes genutzt werden und keinen neuen Zugangspunkt erfordern, werden als HK-Rohre abgerechnet
2. Befristung
Die Entgelte unter Ziffer 1. sind bis zum 31.03.2028 befristet.
3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
BK3c-25/013
Stand: 10.06.2026