BK3-25-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten wegen dem Zugang zu baulichen Anlagen

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat aufgrund der am 06.11.2025 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung beschlossen:

1. Die folgenden Entgelte werden werden mit Wirkung vom 01.01.2026 genehmigt:

1.1 Einmalentgelte

1.1.1 Angebotsphase
PositionEntgelt, netto
Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase für Rohre90,82 €
Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase für oiL1¹)105,82 €
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), für die ersten 100 m93,38 €
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung und Erstellung des Angebotes für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), Zuschlag für jede weitere 500 m49,04 €
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase für das erste Mastfeld⁶)276,08 €
Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase, Zuschlag für jedes weitere Mastfeld2,45 €
1.1.2 Bereitstellungsphase
PositionEntgelt, netto
Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase für Rohre120,38 €
Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase für oiL¹)210,70 €
Dokumentation der Bestandsführung für Rohre47,72 €
Dokumentation der Bestandsführung für oiL¹)34,35 €
Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices für die Bereitstellung25,77 €
Bereitstellung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld506,76 €
Bereitstellung der oberirdischen Linie für jedes weitere Mastfeld170,41 €
Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kundennach Aufwand⁷)
1.1.3 Betriebsphase
PositionEntgelt, netto
Beauftragungspauschale für Sicherheitsservices in der Betriebsphase (auch Wartung und Entstörung)25,77 €
Auf- und Ablegung des Kundenkabels für das erste Mastfeld im Rahmen der Wartung/Entstörung352,85 €
Auf- und Ablegung des Kundenkabels für jedes weitere Mastfeld im Rahmen der Wartung/Entstörung102,61 €
Technischer Sicherheitsservice bei der Wartung der Glasfaser durch den Kundennach Aufwand⁷)
1.1.4 Kündigungs-/Rückbauphase
PositionEntgelt, netto
Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase für Rohre136,65 €
Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase für oiL ¹)154,70 €
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), für die ersten 100 m21,59 €
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für SNR²), S³), M⁴) und L⁵), Zuschlag für jede weitere 500 m3,00 €
Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für das erste Mastfeld101,81 €

Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation für jedes weitere Mastfeld
2,45 €
Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung25,77 €

Kündigung und Entsorgung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld
161,81 €

Kündigung und Entsorgung der oberirdischen Linie für jedes weitere Mastfeld
45,47 €
Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kundennach Aufwand⁷)
1.2. Monatliche Überlassungspreise
PositionEntgelt, netto
Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse L⁵): KKR⁸) 100 (je Meter)0,34 €
Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse M⁴) : MFR / KR⁹) (je Meter)0,09 €
Rohre in der HK-Trasse, Größenklasse S³): SNR²) rohr-/erdverlegt (je Meter)0,05 €
Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal:
SNR²) erdverlegt, EFH¹⁰) – 1 WE¹¹) (je Rohr)
17,53 €
Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal:
SNR²) erdverlegt, ZFH¹²) – 2 WE¹¹) (je Rohr)
22,57 €
Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal:
SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – 3-8 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr)
22,57 €
Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal:
SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – 9-12 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr)
22,57 €
Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal:
SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – 13-32 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr)
31,30 €
Rohre in der VzK-Trasse¹⁵), Größenklasse S³) Pauschal:
SNR²) erdverlegt, MFH¹³) – ab 33 WE¹¹)/GE¹⁴) (je Rohr)
57,73 €
Mitbenutzung Mast (je Mast)1,71 €
Verwaltungspauschale (je Auftrag)5,08 €
¹) oberirdische Linie
²) Speednetrohre, Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm oder 12,0x2,0 mm
³) Größenklasse S: Speednetrohre (SNR), Microrohre mit den Durchmessern 7,0x1,5 mm, 10,0x1,0 mm oder 12,0x2,0 mm
⁴) Größenklasse M: Mehrfachrohre (MFR) / Kabelrohre (KR
⁵) Größenklasse L: Kabelkanalrohre (KKR)
⁶) Ein Mastfeld ist der Bereich zwischen zwei Masten einer oberirdischen Linie
⁷) gemäß der jeweils gültigen Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“, (letzter Stand 01.06.2024)
⁸) Kabelkanalrohr
⁹) Kabelrohr / Mehrfachrohr
¹⁰) Einfamilienhaus
¹¹) Wohneinheit
¹²) Zweifamilienhaus
¹³) Mehrfamilienhaus
¹⁴) Gebäudeeinheit
¹⁵) Ursprünglich als VzK-Rohre verlegte Rohre, die als HK-Rohr nicht zum Anschluss eines oder mehrerer Gebäudes genutzt werden und keinen neuen Zugangspunkt erfordern, werden als HK-Rohre abgerechnet

2. Befristung
Die Entgelte unter Ziffer 1. sind bis zum 31.03.2028 befristet.

3. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3c-25/013

Zum Antrag:

Stand: 10.06.2026

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