BK3-06-008 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG; Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Genehmigungsantrag der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG für auferlegte Zugangsverpflichtungen für den Markt 16; hier: Terminierungsentgelte 

Mit dem am 30.08.2006 in der Bundesnetzagentur eingegangenen Genehmigungsantrag beantragt die Firma O2 (Germany) GmbH & Co. OHG folgende Terminierungsentgelte im Mobilfunk: 

I. Entgeltantrag

O2 Germany beantragt folgende Entgelte und Entgeltbestandteile:

1. Basisentgelt 

Für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung zu Anschlüssen im GSM- und UMTS-Netz der O2 Germany kommt folgender Basispreis („O2 Germany B.1 –GSM / UMTS-Circuit Switched Voice Verbindungen in das GSM / UMTS – Mobilfunknetz der O2 Germany“)

zur Anwendung
ZeitraumEntgelt
Bis einschließlich 31.12.20060,2573 Euro / Minute
Ab einschließlich 01.01.20070,2104 Euro / Minute


2. Entgelte für die Terminierung von Verkehr mit Ursprung im Ausland

Für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung aus dem Ausland zahlt der Interconnectionpartner (ICP) an O2 Germany das folgende Basisentgelt: 
ZeitraumEntgelt
Bis einschließlich 31.12.20060,2623 Euro / Minute
Ab einschließlich 01.01.20070,2154 Euro / Minute

Die Entgelte für die Terminierung einer Verbindung mit Ursprung im Ausland beinhalten einen Aufschlag in Höhe von 0,0050 Euro / Minute.


3. Entgelt für die erhöhte Nutzung des O2 Backbonenetzes

Zusätzlich zu den Basisentgelten werden folgende Aufschläge in Abhängigkeit von der Anzahl der durch den Zusammenschaltungspartner erschlossenen OdZ erhoben:
Anzahl der OdZAufschlag
1 bis 40,0050 Euro / Minute
5 bis120,0025 Euro / Minute
> 12kein Aufschlag


4. Entgelt für nicht einzugsbereichskonforme Übergabe

ICP übergibt Verbindungen grundsätzlich gemäß den in den Planungsabsprachen abgestimmten Einzugsbereichen („vereinbarte Verkehrsstrukturen“) an O2 Germany. Bei einem Abweichen von diesem Grundsatz zahlt der ICP zusätzlich zu den Entgelten für die Zusammenschaltungsleistungen gem. Ziffer 1 bis 3 je nicht einzugsbereichskonform übergebener Minute eine Ausgleichszahlung auf den Verkehrsanteil, der einen Schwellenwert von 2% überschreitet, in folgender Höhe: 

Ausgleichszahlung: 0,0075 €/min


5. Preise für Netzverbindungen / Intra-Building-Abschnitte von O2 Germany

5.1. Preise für Intra-Building-Abschnitte 
LeistungPreis in EURO ohne MWSt.
Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s- Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent)500,00
Überlassung Intra-Building-Abschnitt,
kalenderjährlich je 2 Mbit/s- Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent)

1.275,00


Bei höherbitratigen Intra-Building-Abschnitten wird ein entsprechend Vielfaches der jeweils genehmigten Entgelte berechnet.

5.2. Entgelte für Rückgängigmachung (Stornierung) von Bestellungen
LeistungPreis in EURO ohne MWSt.
Stornierung einer Bestellung vor Bereitstellung je betroffenen Intra-Building-Abschnitt (2 Mbit/s)1.310,00

Die stornierende Partei trägt die gegebenenfalls weiterhin anfallenden Entgelte der Inter-Building Abschnitte für die stornierten Intra-Building Abschnitte.

5.3. Entgelte für die Änderung von Bestellungen 
LeistungPreis in EURO ohne MWSt.
Änderung einer Bestellung je betroffenen
Intra-Building-Abschnitt (2 Mbit/s)
 
350,00


Bei höherbitratigen Intra-Building-Abschnitten wird ein entsprechend Vielfaches der jeweils genehmigten Entgelte berechnet.

Die Partei, die verbindliche Bestellungen ändert, trägt die gegebenenfalls weiterhin anfallenden Entgelte der Inter-Building Abschnitte für die zu ändernden Intra-Building Abschnitte.

5.4. Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen
LeistungPreis in EURO ohne MWSt.
Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungsverbindung, Verkehrslenkung und –registrierung bei Erstbereitstellung (Technical Framework und Dokumentation, Ersteinrichtung Verkehrsbeziehung im IXBS-System)3.150,00
Grundentgelt (Aufwendungen für Bestellabwicklung, Planung, Implementierung und Verkehrsregistrierung je betroffener Vermittlungsstelle)1.890,00
Nachträgliche Maßnahme zur Einrichtung der Verkehrslenkung und –registrierung Entgelt je betroffener Vermittlungsstelle 630,00
Sonstige LeistungenNach Aufwand


6. Mindestverkehrsmengen

ICP verpflichtet sich, je Netzverbindung eine Mindestverkehrsmenge aus dem Dienstportfolio von O2 Germany abzunehmen. Die Mindestverkehrsmenge ist abhängig von der Anzahl der am Netzübergang (OdZ) für ICP für eingehenden Verkehr in das Netz der O2 Germany bereitgestellten Netzverbindungen (2048 kbit/s). Sollten Leistungen mit höheren Übertragungsraten eingesetzt werden, so sind diese in die entsprechende Anzahl der 2048 kbit/s-Nutzverbindungen umzurechnen (2048 kbit/s-Leistungsäquivalente).

Übersicht über die Mindestverkehrsmenge
BeschreibungMindestverkehrsmenge der jeweiligen Vertragspartei je Netzübergang und Kalenderquartal
 Bei 1 für ICP bereitgestellte Netzverbindung am OdZ 300.000 Minuten
 Bei 2 für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ 600.000 Minuten
 Bei 3 für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ 900.000 Minuten
 Bei 4 für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ 1.200.000 Minuten
 Bei 4 + n  für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ 1.200.000+n*300.000 Minuten

Wird die Mindestverkehrsmenge durch ICP nicht erreicht, so ist O2 Germany dennoch zur Inrechnungstellung von Entgelten in der Höhe berechtigt, als wenn der Mindestverkehr erreicht worden wäre. Maßgeblich für die Berechnung der Entgelte sind die Preise für die Leistung O2 Germany B.1-GSM / UMTS- „Circuit Switched Voice Verbindungen in das GSM / UMTS – Mobilfunknetz der O2 Germany“.

Die Entgelte für niederbitratige Netzverbindungen (2 Mbit/s) werden durch die die Netzverbindungen nutzende Vertragspartei getragen. Die andere Vertragspartei stellt die dafür durch sie bereitgestellten Intra-Building-Abschnitte gem. Ziffer 5.1. dieses Antrags in Rechnung.

Dabei werden bei einer Bereitstellung bzw. Kündigung eines Intra-Building-Abschnitts im Laufe eines Kalenderjahres die Überlassungsentgelte anteilig für den Überlassungszeitraum im Kalenderjahr (in Kalendertagen bezogen auf 360 Kalendertage) in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls überzahlte Beträge werden erstattet.

7. Testkosten von O2 Germany

Für den bei der Durchführung der Zusammenschaltungstests entstehenden Aufwand bei der O2 Germany werden folgende Entgelte beantragt:  
je Manntag inklusive
Testgerät und Material
Mindestbetrag
(10 Manntage)
Maximalbetrag
(30 Manntage)
Bei Anmietung der
Testumgebung (Testbed)
EURO
750,00
EURO
6.300,00

EURO 18.900,00

 

nach Aufwand


Sollte für die Durchführung der Zusammenschaltung eine Testumgebung (Testbed) bei einem oder mehreren Systemherstellern angemietet sein, so können die nach Aufwand abgerechneten Testkosten den Maximalbetrag i.H. v. Euro 18.900,00 übersteigen.


II. Hilfsweise – Vorläufige Anordnung

1. Antrag
Sollte die Bundesnetzagentur zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regulierungsverfügung noch keine endgültige Entscheidung über die Entgelte und Entgeltbestandteile gemäß Ziff. 1 bis 7 getroffen haben, beantragen wir hilfsweise, ab Inkrafttreten der Regulierungsverfügung und bis zum Wirksamwerden eines vorbehaltlos genehmigten Entgeltes auf Grundlage dieses Entgeltantrags gemäß Ziff. 1 folgendes Entgelt vorläufig verbindlich anzuordnen:

Für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung zu Anschlüssen im GSM- / UMTS-Netz der O2 Germany kommt zwischen O2 Germany und ICP folgender Basispreis („O2 Germany B.1-GSM / UMTS-Circuit Switched Voice Verbindungen in das GSM / UMTS – Mobilfunknetz der O2 Germany“) zur Anwendung:

Basispreis
ZeitraumEntgelt
Ab Inkrafttreten der RegVfg.0,1240 Euro / Minute


Im Übrigen beantragen wir hilfsweise die vorläufige Anordnung der Entgelte gemäß I. Ziffern 2 – 7.


BK3-06-008

Beschluss und Änderungsbeschluss

Stand: 10.10.2006

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