BK3-06-008
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG; Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Genehmigungsantrag der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG für auferlegte Zugangsverpflichtungen für den Markt 16; hier: Terminierungsentgelte
Mit dem am 30.08.2006 in der Bundesnetzagentur eingegangenen Genehmigungsantrag beantragt die Firma O2 (Germany) GmbH & Co. OHG folgende Terminierungsentgelte im Mobilfunk:
I. Entgeltantrag
O2 Germany beantragt folgende Entgelte und Entgeltbestandteile:
1. Basisentgelt
Für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung zu Anschlüssen im GSM- und UMTS-Netz der O2 Germany kommt folgender Basispreis („O2 Germany B.1 –GSM / UMTS-Circuit Switched Voice Verbindungen in das GSM / UMTS – Mobilfunknetz der O2 Germany“)
Zeitraum | Entgelt |
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Bis einschließlich 31.12.2006 | 0,2573 Euro / Minute |
Ab einschließlich 01.01.2007 | 0,2104 Euro / Minute |
2. Entgelte für die Terminierung von Verkehr mit Ursprung im Ausland
Zeitraum | Entgelt |
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Bis einschließlich 31.12.2006 | 0,2623 Euro / Minute |
Ab einschließlich 01.01.2007 | 0,2154 Euro / Minute |
Die Entgelte für die Terminierung einer Verbindung mit Ursprung im Ausland beinhalten einen Aufschlag in Höhe von 0,0050 Euro / Minute.
3. Entgelt für die erhöhte Nutzung des O2 Backbonenetzes
Anzahl der OdZ | Aufschlag |
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1 bis 4 | 0,0050 Euro / Minute |
5 bis12 | 0,0025 Euro / Minute |
> 12 | kein Aufschlag |
4. Entgelt für nicht einzugsbereichskonforme Übergabe
ICP übergibt Verbindungen grundsätzlich gemäß den in den Planungsabsprachen abgestimmten Einzugsbereichen („vereinbarte Verkehrsstrukturen“) an O2 Germany. Bei einem Abweichen von diesem Grundsatz zahlt der ICP zusätzlich zu den Entgelten für die Zusammenschaltungsleistungen gem. Ziffer 1 bis 3 je nicht einzugsbereichskonform übergebener Minute eine Ausgleichszahlung auf den Verkehrsanteil, der einen Schwellenwert von 2% überschreitet, in folgender Höhe:
Ausgleichszahlung: 0,0075 €/min
5. Preise für Netzverbindungen / Intra-Building-Abschnitte von O2 Germany
Leistung | Preis in EURO ohne MWSt. |
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Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s- Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) | 500,00 |
Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s- Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) | 1.275,00 |
Bei höherbitratigen Intra-Building-Abschnitten wird ein entsprechend Vielfaches der jeweils genehmigten Entgelte berechnet.
Leistung | Preis in EURO ohne MWSt. |
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Stornierung einer Bestellung vor Bereitstellung je betroffenen Intra-Building-Abschnitt (2 Mbit/s) | 1.310,00 |
Die stornierende Partei trägt die gegebenenfalls weiterhin anfallenden Entgelte der Inter-Building Abschnitte für die stornierten Intra-Building Abschnitte.
Leistung | Preis in EURO ohne MWSt. |
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Änderung einer Bestellung je betroffenen Intra-Building-Abschnitt (2 Mbit/s) | 350,00 |
Bei höherbitratigen Intra-Building-Abschnitten wird ein entsprechend Vielfaches der jeweils genehmigten Entgelte berechnet.
Die Partei, die verbindliche Bestellungen ändert, trägt die gegebenenfalls weiterhin anfallenden Entgelte der Inter-Building Abschnitte für die zu ändernden Intra-Building Abschnitte.
Leistung | Preis in EURO ohne MWSt. |
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Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungsverbindung, Verkehrslenkung und –registrierung bei Erstbereitstellung (Technical Framework und Dokumentation, Ersteinrichtung Verkehrsbeziehung im IXBS-System) | 3.150,00 |
Grundentgelt (Aufwendungen für Bestellabwicklung, Planung, Implementierung und Verkehrsregistrierung je betroffener Vermittlungsstelle) | 1.890,00 |
Nachträgliche Maßnahme zur Einrichtung der Verkehrslenkung und –registrierung Entgelt je betroffener Vermittlungsstelle | 630,00 |
Sonstige Leistungen | Nach Aufwand |
6. Mindestverkehrsmengen
ICP verpflichtet sich, je Netzverbindung eine Mindestverkehrsmenge aus dem Dienstportfolio von O2 Germany abzunehmen. Die Mindestverkehrsmenge ist abhängig von der Anzahl der am Netzübergang (OdZ) für ICP für eingehenden Verkehr in das Netz der O2 Germany bereitgestellten Netzverbindungen (2048 kbit/s). Sollten Leistungen mit höheren Übertragungsraten eingesetzt werden, so sind diese in die entsprechende Anzahl der 2048 kbit/s-Nutzverbindungen umzurechnen (2048 kbit/s-Leistungsäquivalente).
Beschreibung | Mindestverkehrsmenge der jeweiligen Vertragspartei je Netzübergang und Kalenderquartal |
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Bei 1 für ICP bereitgestellte Netzverbindung am OdZ | 300.000 Minuten |
Bei 2 für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ | 600.000 Minuten |
Bei 3 für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ | 900.000 Minuten |
Bei 4 für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ | 1.200.000 Minuten |
Bei 4 + n für ICP bereitgestellten Netzverbindungen am OdZ | 1.200.000+n*300.000 Minuten |
Wird die Mindestverkehrsmenge durch ICP nicht erreicht, so ist O2 Germany dennoch zur Inrechnungstellung von Entgelten in der Höhe berechtigt, als wenn der Mindestverkehr erreicht worden wäre. Maßgeblich für die Berechnung der Entgelte sind die Preise für die Leistung O2 Germany B.1-GSM / UMTS- „Circuit Switched Voice Verbindungen in das GSM / UMTS – Mobilfunknetz der O2 Germany“.
Die Entgelte für niederbitratige Netzverbindungen (2 Mbit/s) werden durch die die Netzverbindungen nutzende Vertragspartei getragen. Die andere Vertragspartei stellt die dafür durch sie bereitgestellten Intra-Building-Abschnitte gem. Ziffer 5.1. dieses Antrags in Rechnung.
Dabei werden bei einer Bereitstellung bzw. Kündigung eines Intra-Building-Abschnitts im Laufe eines Kalenderjahres die Überlassungsentgelte anteilig für den Überlassungszeitraum im Kalenderjahr (in Kalendertagen bezogen auf 360 Kalendertage) in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls überzahlte Beträge werden erstattet.
7. Testkosten von O2 Germany
je Manntag inklusive Testgerät und Material | Mindestbetrag (10 Manntage) | Maximalbetrag (30 Manntage) | Bei Anmietung der Testumgebung (Testbed) |
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EURO 750,00 | EURO 6.300,00 | EURO 18.900,00
| nach Aufwand |
Sollte für die Durchführung der Zusammenschaltung eine Testumgebung (Testbed) bei einem oder mehreren Systemherstellern angemietet sein, so können die nach Aufwand abgerechneten Testkosten den Maximalbetrag i.H. v. Euro 18.900,00 übersteigen.
II. Hilfsweise – Vorläufige Anordnung
1. Antrag
Sollte die Bundesnetzagentur zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regulierungsverfügung noch keine endgültige Entscheidung über die Entgelte und Entgeltbestandteile gemäß Ziff. 1 bis 7 getroffen haben, beantragen wir hilfsweise, ab Inkrafttreten der Regulierungsverfügung und bis zum Wirksamwerden eines vorbehaltlos genehmigten Entgeltes auf Grundlage dieses Entgeltantrags gemäß Ziff. 1 folgendes Entgelt vorläufig verbindlich anzuordnen:
Für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung zu Anschlüssen im GSM- / UMTS-Netz der O2 Germany kommt zwischen O2 Germany und ICP folgender Basispreis („O2 Germany B.1-GSM / UMTS-Circuit Switched Voice Verbindungen in das GSM / UMTS – Mobilfunknetz der O2 Germany“) zur Anwendung:
Zeitraum | Entgelt |
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Ab Inkrafttreten der RegVfg. | 0,1240 Euro / Minute |
Im Übrigen beantragen wir hilfsweise die vorläufige Anordnung der Entgelte gemäß I. Ziffern 2 – 7.
BK3-06-008
Stand: 10.10.2006