BK3-06-009 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Genehmigungsantrag der E-Plus GmbH und Co. KG für auferlegte Zugangsverpflichtungen für den Markt 16; hier: Terminierungsentgelte

Mit dem am 30.08.2006 in der Bundesnetzagentur eingegangenen Genehmigungsantrag beantragt die Firma E-Plus GmbH und Co. KG folgende Terminierungsentgelte im Mobilfunk:

Namens und im Auftrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG beantragen wir, 

  • die in Anlage 1 enthaltenen Entgelte für die von der Antragstellerin erbrachten Terminierungsleistungen sowie für Nebenleistungen, die im Rahmen der Netzzusammenschaltung mit dem Zusammenschaltungspartner erbracht werden, ab dem 30. August 2006 zu genehmigen sowie für den Zeitraum vom 30. August 2006 bis zur endgültigen Genehmigungserteilung vorläufig anzuordnen.

Hilfsweise beantragen wir,  

  • die in der Anlage 2 enthaltenen Entgelte für die von der Antragsstellerin erbrachten Terminierungsleistungen sowie für die Nebenleistungen, die im Rahmen der Netzzusammenschaltung mit dem Zusammenschaltungspartner erbracht werden, ab dem 30. August 2006 zu genehmigen sowie für den Zeitraum vom 30. August 2006 bis zur endgültigen Genehmigungserteilung vorläufig anzuordnen.


BK3-06-009

Anlagen 1 und 2 (pdf / 2 MB)

Entscheidung

Stand: 13.09.2006

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