BK3-06-012
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Anordnungsverfahren 01051 GmbH / Vodafone D2 GmbH
Mit dem am 13.09.2006 bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Hauptantrag beantragt die Firma Vodafone D2 GmbH eine Zusammenschaltungsanordnung mit der 01051 GmbH.
Aufgrund der Ziffer 2 des Tenors in der Entgeltanordung vom 01.12.2005 (BK4c-05-071/E 22.09.05) vorgesehenen auflösenden Bedingungen der von der Bundesnetzagentur getroffenen Entgeltfestlegung beantragt die Antragstellerin vorsorglich und unter Wahrung ihrer in den beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Verwaltungsstreitverfahren (1 L 1380/06 und 1 K 3928/06) dargelegten Rechtsauffassung, dass die Beschlusskammer in Ergänzung zu den am 25.06.2004 angeordneten technischen und betrieblichen Zusammenschaltungsbedingungen gemäß § 25 Abs. 5 und 6 TKG eine kommerzielle Teilentscheidung mit folgendem Inhalt erlässt:
- Die Entgelte für die Zusammenschaltung V.1 – „Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von Vodafone zu Teilnehmeranschlüssen von Vodafone“ werden ab dem 30.08.2006 entsprechend der als Anlage Ast. 1 vorgelegten Anlage 8 Teil I der Zusammenschaltungsvereinbarung der Antragstellerin („Preise für Zusammenschaltungsdienste von Vodafone Preise V.1“) einschließlich aller Nebenbestimmungen angeordnet.
- Die Entgelte für den gemäß Ziffer I. 1.1 und 1.2 des Tenors der Regulierungsverfügung zu gewährenden Zugang und die Kollokation werden ab dem 30.08.2006 entsprechend der als Anlage Ast.2 vorgelegten Anlage 8 Teil III der Zusammenschaltungsvereinbarung der Antragstellerin („Preise für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentrale Zeichengabekanäle und Kollokation“) angeordnet.
Anlagen:
2 Preislisten
Anlage 8
Preise
Teil I
Preise für die Zusammenschaltung von Vodafone
Preise V.1
Preisstruktur
Für die Berechnung der Preise für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung sind die Verbindungsdauer sowie die Tarifzeiten maßgebend. Die Verbindungsdauer wird in Sekunden erfasst.
Es gelten folgende Tarifzeiten:
Peak: montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Off-Peak: montags bis freitags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Preishöhe für die Terminierung von Verkehr
Für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung gelten folgende Basispreise:
Peak | Off-peak |
---|---|
0,1100 Euro/min | 0,1100 Euro/min |
Zusätzlich zu den Basispreisen werden folgende Aufschläge als Ausgleich für erhöhte Belastungen des Backbone-Netzes in Abhängigkeit von der Anzahl der OdZ erhoben:
Anzahl der OdZ | Aufschlag |
---|---|
1 bis 3 | 0,01023 Euro/min |
4 bis 8 | 0,00511 Euro/min |
> 8 | Kein Aufschlag |
Die Berechnung der Entgelte für die Verbindungen erfolgt mit den auf vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundeten rabattierten Preisen.
Ermittlung der Entgelte
Am Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes wird je Tarif und Tarifzeit die Gesamtgesprächsdauer für den betreffenden Abrechnungszeitraum durch die Addition der sekundengenau ermittelten Einzelverbindungen ermittelt und auf volle Minuten kaufmännisch gerundet. Die so ermittelte Gesamtdauer der jeweiligen Tarifzeit wird so dann mit dem vereinbarten Preis multipliziert.
Anlage 8
Preise
Teil III
Preise für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentrale Zeichengabekanäle
und Kollokation an Standorten von Vodafone
Die Entgelte der Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentralen Zeichengabekanälen und Kollokation an Standorten von Vodafone werden nach den jeweils von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeforderten Tarifen der Deutschen Telekom AG für vergleichbare Leistungen berechnet.
Intra-Building-Abschnitte und Zentrale Zeichengabekanäle
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten die gemäß dem Bundesnetzagentur-Beschluss BK4b-05-069/E21.09.05 vom 30.11.2005 von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeforderten Tarife der Deutschen Telekom AG für ICAs „Physical Co-Location“ auch für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone sowie Zentrale Zeichengabekanäle.
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s | 513,00 Euro |
2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s | 958,00 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
3 | Überlassung Zentraler Zeichengabekanal jährlich | 958,00 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
4 | Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafone | nach Aufwand |
Kollokation
Für die Kollokation an Standorten von Vodafone gelten die gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK4a-05-068/E21.09.05 vom 30.11.2005 genehmigten Entgelte entsprechend. Bei den nachfolgenden Preispositionen 1,2 und 6 gilt für die von Vodafone angebotene Standardfläche (1,7m2) insofern ein Entgelt in Höhe von 17% des Entgeltes für Standard-Kollokationsräume der DTAG (10m2). Das Entgelt für den individuellen Stromverbrauch (Position 3) bestimmt sich auf Grundlage der von MUSTERKOM bestellten und von Vodafone bereitgestellten elektrischen Leistung der Gleichstromversorgung.
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
1 | Bereitstellung einer Standardfläche einmalig | 669,53 Euro |
Stadt | Preis zzgl. USt. |
---|---|
Frankfurt | 510,00 Euro |
Düsseldorf | 346,80 Euro |
Köln | 326,40 Euro |
Stuttgart | 287,64 Euro |
München | 281,52 Euro |
Dortmund | 244,80 Euro |
Duisburg | 244,80 Euro |
Hamburg | 267,24 Euro |
Berlin | 234,60 Euro |
Dresden | 183,60 Euro |
Nürnberg | 172,38 Euro |
Essen | 244,80 Euro |
Hannover | 170,34 Euro |
Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig | 163,65 Euro |
Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern | 140,91 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
3 | Individueller Stromverbrauch auf Grundlage der bereitgestellten Gleichstromversorgungsleistung. Je kW bereitgestellter elektrischer Leistung jährlich (8760h*0,107Euro/kWh) | 937,32 Euro |
4 | Klimatisierung (Raum-Luft-Technik) je kW bereitgestellter Abwärmeleistung jährlich | 504,52 Euro |
5 | Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standardfläche | 34,61 Euro |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
6 | Energiekosten je Standardflächen | 156,46 Euro |
7 | Weitere Betriebskosten | 35,46 Euro |
8 | Sonstige Leistungen | nach Aufwand |
BK3-06-012
Stand: 26.08.2011