BK3-06-012 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Anordnungsverfahren 01051 GmbH / Vodafone D2 GmbH    

Mit dem am 13.09.2006 bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Hauptantrag beantragt die Firma Vodafone D2 GmbH eine Zusammenschaltungsanordnung mit der 01051 GmbH.  

Aufgrund der Ziffer 2 des Tenors in der Entgeltanordung vom 01.12.2005 (BK4c-05-071/E 22.09.05) vorgesehenen auflösenden Bedingungen der von der Bundesnetzagentur getroffenen Entgeltfestlegung beantragt die Antragstellerin vorsorglich und unter Wahrung ihrer in den beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Verwaltungsstreitverfahren (1 L 1380/06 und 1 K 3928/06) dargelegten Rechtsauffassung, dass die Beschlusskammer in Ergänzung zu den am 25.06.2004 angeordneten technischen und betrieblichen Zusammenschaltungsbedingungen gemäß § 25 Abs. 5 und 6 TKG eine kommerzielle Teilentscheidung mit folgendem Inhalt erlässt:

  1. Die Entgelte für die Zusammenschaltung V.1 – „Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von Vodafone zu Teilnehmeranschlüssen von Vodafone“ werden ab dem 30.08.2006 entsprechend der als Anlage Ast. 1 vorgelegten Anlage 8 Teil I der Zusammenschaltungsvereinbarung der Antragstellerin („Preise für Zusammenschaltungsdienste von Vodafone Preise V.1“) einschließlich aller Nebenbestimmungen angeordnet.
     
  2. Die Entgelte für den gemäß Ziffer I. 1.1 und 1.2 des Tenors der Regulierungsverfügung zu gewährenden Zugang und die Kollokation werden ab dem 30.08.2006 entsprechend der als Anlage Ast.2 vorgelegten Anlage 8 Teil III der Zusammenschaltungsvereinbarung der Antragstellerin („Preise für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentrale Zeichengabekanäle und Kollokation“) angeordnet.      


Anlagen:
2 Preislisten  

Anlage 8
Preise
Teil I
Preise für die Zusammenschaltung von Vodafone
Preise V.1

Preisstruktur  

Für die Berechnung der Preise für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung sind die Verbindungsdauer sowie die Tarifzeiten maßgebend. Die Verbindungsdauer wird in Sekunden erfasst.  

Es gelten folgende Tarifzeiten:  

Peak: montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr  

Off-Peak: montags bis freitags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr    

Preishöhe für die Terminierung von Verkehr  

Für den Verbindungsaufbau und das Halten einer Verbindung gelten folgende Basispreise:

Basispreise
PeakOff-peak
0,1100 Euro/min0,1100 Euro/min


Zusätzlich zu den Basispreisen werden folgende Aufschläge als Ausgleich für erhöhte Belastungen des Backbone-Netzes in Abhängigkeit von der Anzahl der OdZ erhoben:

Aufschläge
Anzahl der OdZAufschlag
1 bis 30,01023 Euro/min
4 bis 80,00511 Euro/min
> 8Kein Aufschlag

Die Berechnung der Entgelte für die Verbindungen erfolgt mit den auf vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundeten rabattierten Preisen.          

Ermittlung der Entgelte  

Am Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes wird je Tarif und Tarifzeit die Gesamtgesprächsdauer für den betreffenden Abrechnungszeitraum durch die Addition der sekundengenau ermittelten Einzelverbindungen ermittelt und auf volle Minuten kaufmännisch gerundet. Die so ermittelte Gesamtdauer der jeweiligen Tarifzeit wird so dann mit dem vereinbarten Preis multipliziert.

     


Anlage 8
Preise
Teil III
Preise für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentrale Zeichengabekanäle
und Kollokation an Standorten von Vodafone    


Die Entgelte der Intra-Building-Abschnitte von Vodafone, Zentralen Zeichengabekanälen und Kollokation an Standorten von Vodafone werden nach den jeweils von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeforderten Tarifen der Deutschen Telekom AG für vergleichbare Leistungen berechnet.  

Intra-Building-Abschnitte und Zentrale Zeichengabekanäle  

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten die gemäß dem Bundesnetzagentur-Beschluss BK4b-05-069/E21.09.05 vom 30.11.2005 von der Bundesnetzagentur genehmigten bzw. angeforderten Tarife der Deutschen Telekom AG für ICAsPhysical Co-Location“ auch für Intra-Building-Abschnitte von Vodafone sowie Zentrale Zeichengabekanäle.  

Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s513,00 Euro
2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s958,00 Euro
Zentraler Zeichengabekanal
Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
3

Überlassung Zentraler Zeichengabekanal

jährlich

958,00 Euro
Entgelt nach Aufwand
Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
4Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafonenach Aufwand


Kollokation  

Für die Kollokation an Standorten von Vodafone gelten die gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK4a-05-068/E21.09.05 vom 30.11.2005 genehmigten Entgelte entsprechend. Bei den nachfolgenden Preispositionen 1,2 und 6 gilt für die von Vodafone angebotene Standardfläche (1,7m2) insofern ein Entgelt in Höhe von 17% des Entgeltes für Standard-Kollokationsräume der DTAG (10m2). Das Entgelt für den individuellen Stromverbrauch (Position 3) bestimmt sich auf Grundlage der von MUSTERKOM bestellten und von Vodafone bereitgestellten elektrischen Leistung der Gleichstromversorgung.

Grundpreis Standardfläche
Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
1Bereitstellung einer Standardfläche einmalig669,53 Euro
Pos. 2 Jährliche Kaltmiete einer Standardfläche (gemäß Leistungsbeschreibung)
StadtPreis zzgl. USt.
Frankfurt510,00 Euro
Düsseldorf346,80 Euro
Köln326,40 Euro
Stuttgart287,64 Euro
München281,52 Euro
Dortmund244,80 Euro
Duisburg244,80 Euro
Hamburg267,24 Euro
Berlin234,60 Euro
Dresden183,60 Euro
Nürnberg172,38 Euro
Essen244,80 Euro
Hannover170,34 Euro
Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig163,65 Euro
Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern140,91 Euro
Allgemeine Betriebskosten
Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
3Individueller Stromverbrauch auf Grundlage der bereitgestellten Gleichstromversorgungsleistung.
Je kW bereitgestellter elektrischer Leistung jährlich (8760h*0,107Euro/kWh)
937,32 Euro
4Klimatisierung (Raum-Luft-Technik) je kW bereitgestellter Abwärmeleistung jährlich504,52 Euro
5Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standardfläche34,61 Euro
Jährliche standortunabhängige Nebenkosten für Standardflächen
Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
6Energiekosten je Standardflächen156,46 Euro
7Weitere Betriebskosten35,46 Euro
8Sonstige Leistungennach Aufwand



BK3-06-012

Entscheidung

Stand: 26.08.2011

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