BK3-06-041 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugangsregulierung
Standardvertragsangebote Mobilfunk

Standardangebot Terminierung Mobilfunk der Vodafone D2 GmbH

Im Zusammenhang mit der Regulierungsverfügung vom 30.08.2006 (BK4c-06-002/R) ist der Vodafone D2 GmbH auf der rechtlichen Grundlage von § 23 Abs. 1 TKG zugleich auch auferlegt worden, ein einheitliches Standardangebot für diejenigen Zugangsleistungen, zu deren Angebot sie durch die Regulierungsverfügung verpflichtet worden ist und für die eine allgemeine Nachfrage besteht, zu veröffentlichen. Daraufhin hat die Vodafone D2 GmbH unter dem 30.11.06 ein Standardangebot übersendet und in der Folge auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Die Beschlusskammer hat daher ein Überprüfungsverfahren nach § 23 TKG bezüglich des Mobilfunkterminierung-Standardangebotes eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-06-041 geführt.

Hiermit wird den Nachfragern und potenziellen Nachfragern nach den im Standardvertragsangebot enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Vertragsentwurf der Vodafone D2 GmbH bis zum 28.02.2007 Stellung zu nehmen.

Das Standardangebot kann auf der Internetseite der Vodafone D2 GmbH bzw. in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Im Interesse eines zügigen Verfahrens wird darum gebeten, dass die Verbände jeweils Stellungnahmen für ihre Mitgliedsunternehmen abgeben und solche Unternehmen daher von gesonderten Stellungnahmen absehen.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 07.02.2007, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.


BK3-06-041

Stand: 25.01.2010

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