BK3-07-008_vom_20.06.2008
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung; Standardangebote Festnetz
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren betreffend der Überprüfung des Standardangebotes ATM-Bitstrom der Deutschen Telekom AG (T-Com), erste Teilentscheidung
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.02.2008 beschlossen
Der Betroffenen wird aufgegeben, das am 11.07.2007 vorgelegte Standardangebot in der mit Schriftsatz vom 23.01.2008 geänderten Fassung wie folgt zu ändern und bis zum 11.07.2008 erneut vorzulegen:
- Hauptvertrag
Ziffer 4
Ziffer 4 ist durch angemessene Regelungen zur Höhe sowie zur Rückgabe der Sicherheitsleistung zu ersetzten. Es ist die Möglichkeit der Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld aufzunehmen.
Ziffer 11
Die Regelung zur Kündigung des ATM-BSA-Anschlusses ist unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung neu zu fassen.
- Anhang A
Ziffer 2.3
Die Bereitstellungstoleranz ist zu streichen. Es ist eine Regelung aufzunehmen, dass es den Vertragspartnern unbenommen bleibt, einen niedrigeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
Ziffer 3.3.1
Die Entstörzeit ist auf vier Stunden zu verkürzen, soweit die Betroffene ihren Endkunden eine Entstörung von DSL-Anschlüssen in vier Stunden anbietet.
Ziffer 3.3.2
Es ist eine Regelung aufzunehmen, dass es den Vertragspartnern unbenommen bleibt, einen niedrigeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
- Anhang C
Das Auftragsformular ist um die fehlenden Leistungen (ATM-BSA-SDSL 1,3 und 0,6 sowie ATM-BSA-ADSL 4/0,4) zu ergänzen.
- Anhang E
Das Standardangebot ist unter Beachtung der Begründung entsprechend dem Vorschlag der Betroffenen um eine Liste der Einzugsbereiche zu ergänzen.
BK3-07-008
BK3-07-008_20.06.2008 (pdf, 164 KB)
Stand: 06.01.2010