BK3-07-044
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Entgeltgenehmigungsantrag der DTAG (T-Com) für Leistungen aufgrund von Unternehmensumwandlungen i. S. § 1 UmwG in Zusammenhang mit den Vorleistungsprodukten entbündelte TAL, Carrier Line Sharing (CLS), TAL-Kollokation, ICAs und ICAs-Kollokation
Die Deutsche Telekom AG, T-Com, hat am 04.12.2007 den o.g. Entgeltantrag eingereicht.
Darin beantragt sie eine Abrechnung nach Aufwand, da die Leistungen nicht standardisierbar seien und je nach Art der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung) variieren und sich je nach Kunde aufgrund unterschiedlicher Größe oder Flächenabdeckung unterscheiden können, zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-07-044 geführt.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 16.01.2008, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Hinweis: Die Deutsche Telekom AG hat bereits auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet.
Der Antrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
BK3-07-044
Stand: 19.02.2010