BK3-08-011
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung), § 36 Abs. 2 TKG
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte "Line Sharing"
Die Deutsche Telekom AG hat am 21.04.2008 den o.g. Entgeltantrag eingereicht.
Darin beantragt sie die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für die o.g. Leistung für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2010:
Gemeinsamer Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (CLS) | Nettopreis in EURO |
---|---|
Übernahme | 71,23 € |
Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden | 84,18 € |
Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden | 132,70 € |
Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden | 98,17 € |
Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden | 147,26 € |
Kündigung, ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 70,80 € |
Kündigung, mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 48,36 € |
Überlassung | 2,43 € |
Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess | nach Aufwand* |
*Der Aufwand wird gemäß der Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom AG in Rechnung gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-08-011 geführt.
Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 20.05.2008, 13.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK3-08-011
Stand: 19.02.2010