BK3-08-014 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugangsregulierung

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

Tenor der zweiten Teilentscheidung in dem Verwaltungsverfahren auf Anordnung des IP-Bitstrom-Zugangs gemäß § 25 TKG zwischen der freenet Cityline GmbH und der Deutschen Telekom AG  

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur hat auf die mündliche Verhandlung am 03.07.2008 beschlossen:  

Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, für die Leistungen, die sie auf Grund des Beschlusses BK3a-07-014/Z06.07.07 vom 07.11.2007 nachfragt, die jeweils vorläufig genehmigten, genehmigten oder teilgenehmigten Entgelte und für die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen die in den jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Entgelte zu zahlen.  


BK3d-08-014

1. Teilentscheidung (BK3-07-014)

Widerruf

Stand: 03.03.2010

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