BK3-08-021 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Antrag der Deutschen Telekom AG, T-Com, auf Genehmigung der Entgelte für die "Carrier-Express-Entstörung" im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung sowie gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Deutsche Telekom AG, T-Com beantragt ab dem 01.10.2008 die Genehmigung der Entgelte für die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Leistungen gemäß der Preisliste (Anlage 1):

Übersicht gemäß der Preisliste (Anlage 1)
CEE-Einzelauftrag für: Preis (netto) ab 01.10.2008
TALCuDA 2Dr (HVt- und KVz-TAL)75,12 EUR
TALCuDA 2Dr mit hochbitratiger Nutzung (HVt- und KVz-TAL)75,12 EUR
TALCuDA 4Dr75,12 EUR
TALCuDA 4Dr mit hochbitratiger Nutzung (HVt- und KVz-TAL)75,12 EUR
TALCuDA 2Dr mit ZWR75,12 EUR
TALCuDA 4Dr mit ZWR75,12 EUR
TALCCA-A75,12 EUR
TALCCA-B ohne ZWR75,12 EUR
TALCCA-B mit ZWR75,12 EUR
TALCCA-P75,12 EUR
TALTelAsl bei OPAL75,12 EUR
TALBaAsl bei OPAL75,12 EUR
TALTelAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 75,12 EUR
TALBaAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 75,12 EUR
TALPMxAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) 75,12 EUR
Gemeinsamer Zugang zur TAL (Carrier Line Sharing-CLS)75,12 EUR
Zusätzliche Anfahrt im Entstörungsprozessnach Aufwand*

* Der Aufwand wird gemäß der Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom AG in Rechnung gestellt.

Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte, die Preisliste (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2) - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - können bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.

Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 – 64 71) gegen Kostenerstattung bezogen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 14.08.2008, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Falls alle Verfahrensbeteiligten auf die Durchführung verzichten, wird die öffentlich-mündliche Verhandlung ggf. auch kurzfristig abgesagt.


BK3-08-021 / E25.06.08

Stand: 19.02.2010

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