BK3-08-022 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Entgeltgenehmigungsantrag „Netzverträglichkeitsprüfung“ der Deutschen Telekom AG im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.

Die Deutsche Telekom AG hat am 25.06.2008 einen Entgeltgenehmigungsantrag „Netzverträglichkeitsprüfung“ im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung eingereicht.

Darin beantragt sie Entgelte für eine Netzverträglichkeitsprüfung (einschließlich Erarbeitung von Planungsregeln und IV-Anpassungen).

Für die Prüfung nach Stufe 1 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom erhoben.

Für die Prüfung nach Stufe 2 wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom erhoben.

Für weitergehende Prüfungen wird ein Entgelt nach Aufwand gem. Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom erhoben.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-08-022 geführt.

Der Antrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 14.08.2008, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Falls alle Verfahrensbeteiligten auf die Durchführung verzichten, wird die öffentlich-mündliche Verhandlung ggf. auch kurzfristig abgesagt.

BK3-08-022

Stand: 19.02.2010

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