BK3-08-140
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
Antrag der COLT Telekom GmbH auf Anordnung von Entgelten für die Leistung COLT -B.1
Die COLT Telekom GmbH hat am 23.09.2008 einen Antrag auf Anordnung von Entgelten für die Leistung COLT -B.1 gestellt.
Darin beantragt sie im Einzelnen:
1. Für die Leistung COLT-B.1, welche die Antragsgegnerin aufgrund der mit Beschluss BK4c-04-010/Z26.02.04 vom 05.04.2004 angeordneten Zusammenschaltung bei der Antragstellerin nachfragt, werden ab dem 01.12.2008 die folgenden Entgelte angeordnet:
Bereich | Haupttarif werktags (Montag bis Freitag) 09.00 Uhr – 18.00 Uhr | Nebentarif 00.00 Uhr – 24.00 Uhr Euro/Minute |
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Tarifzone I | 0,0069 | 0,0053 |
Tarifzone II | 0,0105 | 0,0076 |
Tarifzone III | 0,0153 | 0,0106 |
Abweichend davon gilt das Entgelt für die Tarifzone I, wenn der LEZB, in dem die Verbindung terminiert wird, nur für andere Leistungen (Telekom-B.1, Telekom-B.2 oder Telekom-O.12) erschlossen ist, oder der LEZB, in dem die Verbindung terminiert wird, nicht erschlossen ist, weil die Antragstellerin einer Bestellaufforderung nicht innerhalb von 20 Werktagen nachgekommen ist oder ICAs nicht abgenommen hat. Für Verbindungen, die aufgrund der Leistung „Automatisches Überlaufrouting „COLT-B.1“, nicht im LEZB übergeben werden, gilt das Entgelt für die Tarifstufe I. Für Verbindungen, die aufgrund der Leistung „Automatisches Überlaufrouting COLT-B.1“, nicht im GEZB übergeben werden, gilt das Entgelt für die Tarifstufe II.
2. Die Genehmigung ist befristet bis längstens 31.05.2011
3. Die Anordnung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass sich die Antragstellerin und die Antragsgegnerin über die Entgelte einigen.
4. Für den Fall, dass eine Entscheidung innerhalb der Regelfrist nach § 25 Abs. 1 TKG nicht ergeht, wird bereits jetzt beantragt, im Wege der vorläufigen Anordnung die beantragten Entgelte bis zu einer endgültigen Entscheidung anzuordnen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-08-140 geführt.
Der Anordnungsantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 22.10.2008, 14.30 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.
BK3-08-140
Stand: 19.02.2010