BK3-08-149 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Zugangsregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG § 26 i. V. m. § 5 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren der EFN eifel-net Internet-Provider GmbH auf Anordnung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung mittels eines neu zu errichtenden Schaltverteilers auf dem Hauptkabel gemäß § 25 TKG

Tenorberichtigung der 1. Teilentscheidung vom 03.03.2009

In dem Verwaltungsverfahren BK 3e-08/149 auf Anordnung des Zugangs zur TAL mittels Schaltverteiler auf dem Hauptkabel nach § 25 TKG wird der Beschluss vom 03.03.2009 wie folgt berichtigt:

In Ziffer 1 des Tenors werden die Wörter „in Anschlussbereichen“ durch die Wörter „in Bereichen“ ersetzt.

BK3e-08/149

Stand: 19.11.2009

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