BK3-09-005 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte ab 01.04.2009

Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom 20.01.2009 folgenden Antrag auf Genehmigung der o.g. Entgelte gestellt.

Die mit Beschluss der Beschlusskammer 4 vom 30.03.2007 (BK 4b-07-001/E19.01.07)) erteilte Genehmigung der monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ist bis zum 31.03.2009 befristet. Wir beantragen hiermit die Genehmigung der Entgelte für die Leistung „Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ gemäß Anlage 2 (Preisliste) ab dem 01.04.2009 bis zum 31.03.2014.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-09-005 geführt.

Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der BNetzA, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 13.02.2009, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

-BK3-09-005-

Preisliste (pdf / 9 KB)

Stand: 19.02.2010

Mastodon