BK3-09-006
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 25 Abs. 1 und§ 5 TKG
Antrag der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG auf Anordnung von Entgelten für die Zusammenschaltungsleistung Kabel Baden-Württemberg - B.1 gem. § 25 TKG
hier: Einstellung des Verfahrens
Die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 12.03.2009 ihren Antrag vom 20.01.2009 auf Anordnung von Entgelten für die Zusammenschaltungsleistung Kabel Baden-Württemberg - B.1 zurückgenommen. Das entsprechende Verfahren ist damit ohne Entscheidung beendet.
BK3-09-006
Stand: 19.02.2010