BK3-09-014 bis 027 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Anträge der Deutsche Telekom AG auf Anordnung bzw. Genehmigung der Entgelte für die „Reparatur der Endleitung“ im Rahmen des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung
(Korrektur zu Mitteilung Nr. 178/2009 aus Amtsblatt Nr. 5 vom 18.03.2009) 

Die Deutsche Telekom AG hat aufgrund der erlassenen Zugangsanordnungen betreffend die „Reparatur der Endleitung“ (Az.: BK3e-08-090 bis 103) am 10.03.2009 die entsprechenden Anträge auf Anordnung der Entgelte für diese Leistung eingereicht.

Darin beantragt sie Entgelte für die „Reparatur der Endleitung“ rückwirkend ab dem Datum der Zustellung der o.g. Anordnungsbeschlüsse, also ab dem 06.02.2009, gemäß folgender  

Preisliste:

Reparatur der Endleitung
Einzelauftrag für:Preis (netto)
Reparatur der Endleitung mit Auswechslung von Kabeln bis 15m69,12 EUR
Erstellung eines Angebotes156,11 EUR
Reparatur der Endleitung bei besonders hohem Aufwand auf Grundlage eines Angebotesnach Aufwand *

 

* Der Aufwand wird gemäß der Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom AG in Rechnung gestellt.

Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen BK3f-09-014 bis 027 geführt und wie folgt den Antragsgegnerinnen zugeordnet:

·         EWE Tel GmbH (BK3f-09-014)

·         HanseNet Telekommunikation GmbH (BK3f-09-015)

·         HL komm Telekommunikations GmbH (BK3f-09-016)

·         HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG (BK3f-09-017)

·         KielNET GmbH Gesellschaft für Kommunikation (BK3f-09-018)

·         M-net Telekommunikations GmbH (BK3f-09-019)

·         NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (BK3f-09-020)

·         TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH (BK3f-09-021)

·         Versatel Nord GmbH (BK3f-09-022)

·         Versatel West GmbH (BK3f-09-023)

·         Versatel Süd GmbH (BK3f-09-024)

·         WOBCOM GmbH (BK3f-09-025)

·         Versatel Ost GmbH (BK3f-09-026)

·         Stadtwerke Schwedt  (BK3f-09-027)

 

Weiter beantragt sie entsprechend die Genehmigung der Entgelte gemäß o.a. Preisliste für die „Reparatur der Endleitung“ für die Fälle der vertraglichen Vereinbarung dieser Leistung (Az. BK3f-09-031, Antrag vom 16.03.2009).

Das Verfahren BK3f-09-014 wird seitens der Beschlusskammer als führendes Verfahren behandelt. Beiladungsanträge werden nur zu diesem Az. erbeten, da von im wesentlichen gleichen Verfahrensläufen ausgegangen werden kann.

Der Antrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine gemeinsame öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 29.04.2009, 10.00 Uhr, im Raum 0.10 im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, terminiert worden.

BK 3f-09-014 bis 027, BK3f-09-031

Stand: 19.02.2010

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