BK3-09-029 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Antrag der Deutsche Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für „Zusätzliche Anfahrt im Bereitstellungs- und Entstörungsprozess“ im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und dem Gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Deutsche Telekom AG beantragt ab dem 01.06.2009 bis zum 30.06.2010 die Genehmigung eines Entgeltes in Höhe von 45,31 Euro für zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- und Entstörungsprozess, die notwendig werden, weil der Endkunde trotz vereinbartem Termin nicht angetroffen wird.

Die beantragte Entgeltmaßnahme wird hiermit veröffentlicht. Das Verfahren wird unter dem Az. BK3a-09-029/ E20.03.09 geführt.

Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte, die Preisliste (Anlage 1) und die Leistungs­beschreibung (Anlage 2) - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - können bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 eingesehen werden.

Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 – 64 71) gegen Kostenerstattung bezogen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den  29.04.2009, 11.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Falls alle Verfahrensbeteiligten auf die Durchführung verzichten, wird die öffentlich-mündliche Verhandlung ggf. auch kurzfristig abgesagt.


BK3-09-029

Stand: 19.02.2010

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