BK3-09-052
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang am Multifunktionsgehäuse (MFG)
Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom 06.08.2009 folgenden Antrag auf Genehmigung der o.g. Entgelte gestellt.
Im Rahmen der Regulierungsverfügung zur TAL (BK4a-07-002/R) vom 27.06.2007 hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom u.a. die Verpflichtung auferlegt, Zugang zum MFG zu gewähren, und die für diese Leistung erhobenen Entgelte der Exante-Genehmigungspflicht unterworfen. Gegen die Regulierungsverfügung hat die Deutsche Telekom Klage erhoben, über die noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
Wegen der sofortigen Vollziehbarkeit der auferlegten Genehmigungspflicht und zur Abwendung wirtschaftlicher und rechtlicher Nachteile für die Deutsche Telekom wird beantragt, die Entgelte für den Zugang am MFG gemäß der als Anlage 1 a und 1 b beigefügten Preislisten zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-09/052 geführt.
Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 07.09.2009, 14.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK 3c-09-052
Anlage:
Download Preisliste 1a, 1b (pdf / 429 KB)
Stand: 19.02.2010