BK3-09-064 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG

Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss 

TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

 

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 29.10.2009 mit Beschluss vom 30.11.2009 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

 

1.  Die Entgelte für Kollokationsleistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung werden ab dem 01.12.2009 wie folgt genehmigt:

 

1Einmalige (Bereitstellungs-)Entgelte 
   
1.1Bearbeitungspauschalen vor Angebotsanforderung  für
 a. Begehung für Kollokation146,83 €
 b. Auftragsabwicklung und Fakturierung einer Begehung167,65 €
   
1.2

Bearbeitungspauschalen und sonstige Entgelte für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung

(bei erstmaliger Herrichtung und Erweiterung der Kollokation wie physische Kollokation, virtuelle Kollokation, Fernkollokation und Zugang zum KVz sowie auch für Raumlufttechnik)

 a.1 Verbindungskabel, wenn die Projektierung eine Kabelmontage beinhaltet276,40 €
 a.2 Verbindungskabel, wenn die Projektierung keine Kabelmontage beinhaltet243,40 €
 b.   Kollokationsfläche einschließlich Niederspannungsversorgung (in Verbindung mit Projektierung des Verbindungskabels bei erstmaliger Bereitstellung oder ggf. bei Erweiterungsmaßnahmen für Kollokation soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird)444,74 €
 c.   Raumlufttechnik (soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird)504,70 €
 d.   Zusätzliche Sonstige Leistungen (Arbeitsleistungen entsprechende der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material) werden gemäß Preisliste „Montage nach Aufwand, Stand 01.01.2008, verrechnet. Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht.Nach Aufwand 
   
1.3Bearbeitungspauschalen für Auftragsabwicklung und Fakturierung des Angebotes
 a.1 einmalig, je erstmaliger Herrichtung und je Erweiterung von Kollokation199,29 €
 a.2 einmalig, je erstmaliger Herrichtung und je Erweiterung der Raumlauftechnik169,45 €
   
1.5Bearbeitungspauschale für Begehung im Rahmen der Angebotsannahme
 einmalig, je Begehung146,83 €
   
1.6

Entgelte für Baumaßnahmen bei erstmaliger Herrichtung, Erweiterung und Rückbau

(bei erstmaliger Herrichtung, Erweiterung und Rückbau einschließlich Feinprojektierung der Kollokation wie physische Kollokation, virtuelle Kollokation, Fernkollokation und Zugang zum KVz sowie auch für Raumlufttechnik über Realisierung durch die Antragstellerin, Eigenrealisierung oder kurzfristige bauliche Maßnahmen für mobile Klimageräte)

 a.   Zusätzliche Sonstige Leistungen (Arbeitsleistungen entsprechende der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material) werden gemäß Preisliste „Montage nach Aufwand“, Stand 01.01.2008, verrechnet. Alle Kosten beauftragter Fremdleistungen, behördlicher Genehmigungen und Gutachten werden durchgereicht.Nach Aufwand 
 b.1 Montageleistungen für Verbindungskabel HVt-ÜVt (in den benannten Einzelfällen auch für KVz-Zuführungskabel) mit folgenden Leistungspositionen:
 Übergabeverteilerschrank 98 aufstellenStück108,50 €
 Wandverteilergehäuse WVt 95/4 befestigenStück46,95 €
 N-Flächenrost planen und bauenqm70,10 €
 HVt-Winkelschienen austauschenStück10,73 €
 Komponenten (Zubehör) ein-/ ausbauen (gilt auch für KVz-Zuführungskabel)Stück4,04 €
 Kabel ausbauenm0,85 €
 Kabel über 32 DA bis 200 DA verlegenm1,00 €
 Kabel bis 32 DA verlegenm0,86 €
 Kanäle/Doppelböden öffnen und schließenm1,46 €
 Brandschottsysteme öffnen und schließenStück49,41 €
 Kabel zum Beschalten vorbereiten (gilt auch für KVz-Zuführungskabel)Stück2,82 €
 Schneidklemmen beschalten (gilt auch für KVz-Zuführungskabel)Stück0,65 €
 Wrapplatten beschaltenStück1,25 €
 Anfahrt zur Montagestelle, sofern Montageauftragswert < 500,00 EUR (gilt auch für KVz-Zuführungskabel)Stück47,56 €
 b.2 Sonstige Montageleistungen für Verbindungskabel HVt-ÜVt (Arbeitsleistungen entsprechende der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material) werden gem. Preisliste „Montage nach Aufwand“, Stand 01.01.2008. verrechnet. Die Erfordernisse und die Anzahl der jeweiligen Leistungspositionen für einen Auftrag mit Montageleistungen für Verbindungskabel HVt-ÜVt hängen von der Carrier-Bestellung und den örtlichen Gegebenheiten ab.Nach Aufwand 
   
1.7

Bearbeitungspauschalen und sonstige Entgelte für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Rahmen der Bereitstellung

(bei erstmaliger Herrichtung, Erweiterung und Rückbau)

 a.1 für Verbindungskabel, wenn Auftrag eine Kabelmontage beinhaltet814,18 €
 a.2 für Verbindungskabel, wenn Auftrag keine Kabelmontage beinhaltet555,13 €
 b.   für Kollokationsfläche einschließlich Niederspannungsversorgung (in Verbindung mit erstmaliger Bereitstellung und ggf. bei Erweiterungsmaßnahmen soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird)437,55 €
 c.   für Raumlufttechnik (in Verbindung mit erstmaliger Bereitstellung und ggf. bei Erweiterungsmaßnahmen soweit Angebot bei der STRABAG angefordert wird)282,66 €
   
1.8Bearbeitungspauschalen für Auftragsabwicklung und Fakturierung der Baumaßnahme
 a.1 einmalig, je erstmaliger Herrichtung, je Erweiterung und je Rückbau von Kollokation162,44 €
 a.2 einmalig, je erstmaliger Herrichtung, je Erweiterung und je Rückbau von Raumlufttechnik (bei Realisierung durch die Antragstellerin, Eigenrealisierung oder kurzfristige bauliche Maßnahmen für mobile Klimageräte)216,83 €
 

 

 

 
1.9Bearbeitungspauschale für Begehung im Rahmen der erweiterten Abnahme
 einmalig, je Begehung146,83 €
   
1.10Entgelte für Zählereichung
 Der Austausch des Wechsel-/Drehstromzähler (Arbeitsleistungen entsprechende der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material) wird gemäß Preisliste „Montage nach Aufwand“, Stand 01.01.2008, verrechnet.Nach Aufwand

 

1.11Entgelte für Eskalationsprozess Raumlufttechnik
 a. Die Durchführung des Eskalationsprozesses Raumlufttechnik (Arbeitsleistungen entsprechende der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel,
Software zur Berechnung von Klimamodellen, Material) wird gemäß Preisliste „Montage nach Aufwand“, Stand 01.01.2008, verrechnet.
Nach Aufwand
 b. Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung (einmalig, je Verfahren)161,53 €

 

1.12Entgelte für Begleitservice bei Raumlufttechnik (bei Eigenrealisierung)
 a. Die Durchführung des Begleitservices im Falle der Eigenrealisierung von Raumluftechnik  (Arbeitsleistungen entsprechende der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material) wird gemäß Preisliste „Montage nach Aufwand“, Stand 01.01.2008, verrechnet.Nach Aufwand

 

2Überlassungsentgelte 
   
2.1

 Monatliche Mietengelte für Kollokationsflächen pro qm

(Die Nutzungsentgelte für physische und virtuelle Kollokation in der Produktvariante „Outdoor-Kabine“ bemessen sich als Kaltmiete für mindestens 2 qm bis 18 qm – bei nachgewiesenem Bedarf auch mehr – in ganzzahligen Quadratmeterschritten unter Beachtung kaufmännischer Rundungsbestimmungen und jeweils zuzüglich 2 qm Verkehrsfläche. Die Nutzungsentgelte für die virtuelle Produktvariante „Outdoor-Box“ bemessen sich als Kaltmiete für 6 qm je ÜVT-Gehäuse.)

 a. Kaltmiete ohne Service- und Nebenkosten (differenziert nach Regionen)
 Frankfurtqm14,00 €
 Düsseldorfqm13,00 €
 Kölnqm10,00 €
 Stuttgartqm9,50 €
 Münchenqm12,75 €
 Dortmundqm7,50 €
 Duisburgqm8,50 €
 Hamburgqm8,00 €
 Berlinqm7,00 €
 Dresdenqm7,00 €
 Nürnbergqm6,50 €
 Essenqm5,50 €
 Hannoverqm5,80 €
 Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohner sowie Bremen und Leipzigqm6,22 €
 Städte / Regionen bis zu 100.000 Einwohnernqm5,19 €
 b. Servicekostenpauschale (nicht bei Outdoor-Box)qm0,05 €
 c. Nebenkostenpauschale (nicht bei Outdoor-Box)qm2,58 €
   
2.2

Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung (Raumlufttechnik) pro kW bestellter Entwärmungsleistung

(Das monatliche Entgelt ist abhängig von der vereinbarten Mindestmietzeit und enthält neben den Betriebskosten die Investitionen für die unmittelbaren kälteproduzierenden Anlagenteile der Variante Teilklimatisierung (Klimagerät bei Lüftungsanlage, Innen- und Außenteile bei Multisplit-Anlage). Das monatliche Entgelt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeitbindung enthält ausschließlich Betriebskosten.)

  a.  5-jährige Mietzeitbindungpro kW Entwärmungsleistung100,74 €
  b. 8-jährige Mietzeitbindungpro kW Entwärmungsleistung81,97 €
 c. 10-Jährige Mietzeitbindungpro kW Entwärmungsleistung75,71 €
  d. Entgelt nach Ablauf der Mietzeitbindungpro kW Entwärmungsleistung50,68 €
   
2.3Jährliche Bearbeitungspauschalen für laufende Bestandsführung und Fakturierung
 a.  jährlich, je Kollokation Rückbau60,56 €
 b.  jährlich, je Raumlufttechnik (Realisierung Telekom, Variante Teilklimatisierung) 60,56 €

 

2.  Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2011 befristet.

3.  Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3a-09/064

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Stand: 02.12.2009

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