BK3-10-050 Entgeltregulierung

Zugang zum Teilnehmeranschluss TKG § 26 i. V. m. § 5 S.

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag des Thomas Lecker wegen Anordnung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung mittels eines neu zu errichtenden Schaltverteilers auf dem Hauptkabel gemäß § 25 TKG sowie Anordnung der Entgelte gemäß § 25 TKG für diesen Zugang

 

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 12.05.2010 folgende Anordnungsentscheidung gemäß § 25 TKG erlassen:

  1. Es wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin in Bereichen, in welchen die durch­schnittliche Entfernung des Hauptverteilers von den einzelnen Teilnehmeran­schlusseinheiten so groß ist, dass eine Realisierung von DSL-Anschlüssen mit ei­ner Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s für den Download und 128 kbit/s für den Upload am Hauptverteiler nicht möglich ist, dem Antragsteller Zugang zur Teil­nehmeranschlussleitung an einem näher als dem Hauptverteileran der Teilneh­meranschlusseinheit gelegenen Punkt, nämlich einem von der Antragsgegnerin neu zu errichtenden Schaltverteiler auf dem Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und nachfolgenden Kabelverzweiger, gewähren muss.

  2. Es wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller auf schriftliche Anfrage innerhalb von 4 Wochen maximal für 10 Anschlussbereiche gleichzeitig bezogen auf den jeweiligen Anschlussbereich die folgenden Informationen bereitstellt:

    • die Angabe, welche der dem Anschlussbereich zugeordneten Kabelverzweiger über ein gemeinsames Hauptkabel angeschlossen sind,
    • die Reihenfolge der Kabelverzweiger an dem Hauptkabel,
    • die Längen des Hauptkabels zwischen den jeweiligen Kabelverzweigern,
    • die Angabe, ob sich in dem abgefragten Anschlussbereich SOL-Standorte befinden und wie das SOL-Konzept realisiert ist, sowie die Angabe, ob bereits ein Schaltverteiler der Antragsgegnerin aufgebaut ist.

  3. Stellt die Antragsgegnerin die Informationen gemäß Ziffer 2. nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Anfrage bereit, ist sie zur Zahlung von 500,- € pro abgefragten Anschlussbereich an den Antragsteller verpflichtet, es sei denn, sie weist nach, dass sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

  4. Für fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben ist die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller den Schaden zu ersetzen, welchen diese dadurch erlitten hat, dass sie auf die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben vertraut hat.

  5. Die Dimensionierung, Ausstattung und der Installationsstandort des zu errichten­den Schaltverteilers werden von Antragsteller und Antragsgegnerin gemeinsam vereinbart.  Der Schaltverteiler wird signaltechnisch vor und räumlich in möglichst unmittelbarer Nähe zu einem von dem Antragsteller bestimmten Kabelverzweiger am Hauptkabel installiert, der mit weiteren Kabelverzweigern über dieses Haupt­kabel verbunden ist (in Reihe angeschlossene Kabelverzweiger).


  6. Die Bestellung und Bereitstellung des Schaltverteilers, also die Angebotsaufforde­rung und Annahme, verbindliche Bestellung und anschließende Bereitstellung erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des Vertrags über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Der Antragsteller übernimmt die am Schaltverteiler (als Schnittstelle) aufgeschalteten Teilnehmeranschlussleitungen durch ein oder mehrere von ihr bereitgestellte Zuführungskabel in das eigene Telekommunikationsnetz.


  7. Im Falle einer Mitnutzung des Schaltverteilers durch die Antragsgegnerin oder andere Netzbetreiber erfolgt eine Kostenaufteilung entsprechend des Vertrages über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Die Planung, Bestellung und Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des vereinbarten Vertrags über den Zugang zum Teilnehmeranschluss


  8. Die Planung, Bestellung und Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des ver­einbarten Vertrags über den Zugang zum Teilnehmeranschluss.


  9. Für die Zugangsleistungen, die die Antragsgegnerin dem Antragsteller aufgrund dieser Anordnungsentscheidung erbringt, werden folgende Entgelte angeordnet:

    1. Informationsbereitstellung
    PositionBeschreibungEntgelte
    1.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Fakturierung129,54 €
    1.2Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Informatio­nen, pro Anschlussbereich59,59 €



    2. Gemeinsame Abstimmung
    PositionBeschreibungEntgelte
    2.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließlich Begehung108,97 €
    2.2Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Ausstattung und Instal­lationsstandort des neu zu errichtenden Schaltverteilers ein­schließlich einer Begehung103,19 €



    3. Angebotserstellung
    PositionBeschreibungEntgelte
    3.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung129,54 €
    3.2Erstellung eines Angebots622,64 €



    4. Bereitstellung des Schaltverteilers einschließlich des Schaltverteiler-Zuführungskabels
    PositionBeschreibungEntgelte
    4.1administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der Bereitstellung des Schaltverteilers105,59 €
    4.2Planung Projektierung und Bauleitung1.498,20 €


    4.3 Errichtung Schaltverteiler

    4.3.1 Material (inkl. Beschaffung und Lieferung)
    PositionBeschreibungEntgelte
    4.3.1.1Gehäuse KVz 82a, je Stück503,18 €
    4.3.1.2HK Material Muffe (500 DA), je Stück102,09 €
    4.3.1.3HK Material Muffe (1000 DA), je Stück143,88 €
    4.3.1.4HK Material Muffe (2000 DA), je Stück143,88 €
    4.3.1.5HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel149,80 €
    4.3.1.6Endverschluss für Zuführungskabel 100 DA, nicht vorkonfektioniert19,64 €
    4.3.1.7Kabel 100 DA (HK-Anbindung > 10 m) , je Meter2,41 €
    4.3.2 Montageleistungen, fernmeldetechnische Gewerke zur Kappung des Hauptkabels
    PositionBeschreibungEntgelte
    4.3.2.1Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im Gehäuse montieren, je Stück17,60 €
    4.3.2.2Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den Endverschlüssen (je 100 DA)148,97 €
    4.3.2.3Umschaltung aller Hauptkabel-Doppeladern auf den Schaltvertei­ler für eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung (je 100 DA)653,53 €
    4.3.2.4Einmessung des Hauptkabelabschnitts zwischen HVt und neuem Schaltverteiler zur exakten Ermittlung der Hauptkabelabschnittsdämpfung322,74 €


    4.4 Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler

    4.4.1 Montageleistungen
    PositionBeschreibungEntgelte
    4.4.1.1Kabel über 32 DA bis 200 DA verlegen, je Meter1,00 €
    4.4.1.2Kabel zum Beschalten vorbereiten, je Stück2,39 €
    4.4.1.3Komponenten (Zubehör) ein- ausbauen (SKT-Streifen, Trennleisten, EVS, Wrappplatten), je Stück4,04 €
    4.4.1.4Schneidklemmen beschalten, je Stück0,65 €
    4.4.2 Dokumentation der Übergabe-Endverschlüsse in den Dokumentationssystemen der Deutschen Telekom AG
    PositionBeschreibungEntgelte
    4.4.2.1Megaplan, je Schaltverteiler19,81 €
    4.4.2.2Megaplan, je EVs4,95 €
    4.4.2.3KONTES-ORKA, je EVs2,37 €
    4.4.2.4KONTES-ORKA, je 100 DA60,42 €


    Weitere Leistungen
    PositionBeschreibungEntgelte
    4.5Sonstige Montageleistungen zur Kappung des Hauptkabels und zur Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler für Carrier (einschließlich aller erforderlichen Eigen- und Fremdleistungen mit Ausnahme von Tiefbauleistungen gem. Ziffer 4.6, aller zusätzlichen Materialkomponenten und deren Logistik sowie der Abnahme und Übergabe an den Carrier)1.947,76 €
    4.6Tiefbauarbeiten für die Aufstellung des Verteilergehäuses, zur Herstellung von Montagegruben, zur Straßen-Unterkreuzung, zur Kabelverlegung (z.B. wenn Schaltverteiler nicht direkt auf dem Hauptkabel installiert werden kann), nach Beendigung der Baumaßnahme (Verhüllen, Verdichten und wiederherstellen der Oberfläche) sowie die Gebühren für die Einholung der Aufstellungsgenehmigung und die Kosten für gesonderte Gutachtennach Aufwand*
    5.

    Ersatzinvestitionen bei Zerstörung und Vandalismus

    (Für die Abrechnung gilt die Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.08)

    nach Aufwand
    6.

    Kostenerstattung zur Erhaltung/Wiederherstellung der Servicequalität

    (Für die Abrechnung gilt die Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.08)

    nach Aufwand
    7.Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteilerfür die Bereitstellung der KVz-TAL in den Varianten CuDA 2 Draht hochbitratig und CuDA 4 Draht hochbitratig

    * Die unter Ziffer 4.6 benannten Positionen der beauftragten Fremdleistungen für die Tiefbauarbeiten, die Gebühren für die Einholung der Aufstellungsgenehmigung sowie die Kosten für gesonderte Gutachten werden durchgereicht.


    8. Überlassung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler
    PositionBeschreibungEntgelte
    8.1KVz-TAL CuDA 2Dr hochbitratig (7,21 € + 0,83 €)8,04 €/Monat
    8.2KVz-TAL CuDA 4dr hochbitratig (13,47 € + 1,59 €)15,06 €/Monat


  10. Die Anordnung der Entgelte in Ziffer 9. ist befristet bis zum 31.03.2011.

  11. Die Anordnung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Parteien sich über die Bedingungen des Zugangs einigen.


BK3-10-050

Stand: 12.05.2010

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