BK3-10-101
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
Die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 21.09.2010 folgende Entgelte beantragt:
Für die von der Antragstellerin erbrachten Terminierungsleistungen wird
•ab dem 01.12.2010 bis zum 30.06.2012 ein Entgelt in Höhe von 6,82 ct/Min.,
•ab dem 01.07.2012 bis zum 31.12.2013 ein Entgelt in Höhe von 5,86 ct/Min. und
•ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 ein Entgelt in Höhe von 4,85 ct/Min.
beantragt.
Die nach Maßgabe von Ziffer 1 genehmigten Entgelte dürfen unterschritten werden, wenn ein an eine geografische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird.
Der Entgeltantrag zu 1. bezieht sich sowohl auf die Leistung E.1 – (Verbindungen in das GSM-Telekommunikationsnetz der Antragstellerin) als auch auf die Leistung E.2 – (Verbindungen in das UMTS-Telekommunikationsnetz der Antragstellerin). Der Entgeltantrag zu 2. bezieht sich auf die Homezone-Terminierungsleistungen im GSM- und UMTS-Telekommunikationsnetz (vgl. Beschluss vom 09. Juli 2009, BK3a-09/36).
Mit gesondertem Schreiben ebenfalls vom 21.09.2010 hat die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG weitere Entgelte für Netzanschlüsse beantragt:
Die Antragstellerin beantragt für den Zeitraum ab dem 01. Dezember 2010 die folgenden Entgelte: Position in Entgeltgenehmigung Beschreibung Position im Anhang G des Standard-Zusammenschaltungsantrages Beschreibung € (netto) zzgl. USt. 1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s 1.2.1a Bereitstellung eines Netzanschlusses (Ohne Echounterdrückung) 478,37 2 Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s 1.2.4a Überlassung eines Netzanschlusses (ohne Echounterdrückung), pro Jahr 835,12 3 Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal Nach Genehmigung aufzunehmen Nach Genehmigung aufzunehmen 308,29 4 Sonstige Leistungen 1.2.2 Bereitstellung eines Kollokationsbereiches, je bereitgestellten Netzanschluss nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.2.5 Überlassung eines Kollokationsbereiches, pro Netzanschluss und Jahr nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.2.6 Zutritt zu einem Kollokationsbereich außerhalb der Geschäftszeiten, pro Stunde nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.6.1a Durchführung des Interoperabilitätstests bei Erstzusammenschaltung nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.6.1b Verlängerung des Interoperabilitätstests über die Regeldauer, je angefangenen Kalendertag nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.6.2 Durchführung von Nachtests, je angefangenem Kalendertag nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.6.3 Erstmalige Maßnahme zur Einrichtung der Verkehrslenkung und -registrierung 4 Sonstige Leistungen 1.6.3 Grundentgelt
nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.6.3 Entgelt je betroffener Vermittlungsstelle nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.6.4 Maßnahme zur Änderung der Verkehrslenkung und -registrierung 4 Sonstige Leistungen 1.6.4 Grundentgelt nach Aufwand 4 Sonstige Leistungen 1.6.4 Entgelt je betroffener Vermittlungsstelle nach Aufwand
Ferner beantragt die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, für die Überlassung von Netzanschlüssen eine Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr zu genehmigen.
Die beiden Anträge, welche von der Beschlusskammer in einem gemeinsamen Verfahren überprüft werden, können nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 28.10.2010, ab 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10 terminiert worden.
BK3a-10/101
Stand: 22.09.2010