BK3-10-101 Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung und Beschluss), § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz

Die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 21.09.2010 folgende Entgelte beantragt:

  1. Für die von der Antragstellerin erbrachten Terminierungsleistungen wird

    •ab dem 01.12.2010 bis zum 30.06.2012 ein Entgelt in Höhe von 6,82 ct/Min.,

    •ab dem 01.07.2012 bis zum 31.12.2013 ein Entgelt in Höhe von 5,86 ct/Min. und

    •ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 ein Entgelt in Höhe von 4,85 ct/Min.

    beantragt.

  2. Die nach Maßgabe von Ziffer 1 genehmigten Entgelte dürfen unterschritten werden, wenn ein an eine geografische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird.

    Der Entgeltantrag zu 1. bezieht sich sowohl auf die Leistung E.1 – (Verbindungen in das GSM-Telekommunikationsnetz der Antragstellerin) als auch auf die Leistung E.2 – (Verbindungen in das UMTS-Telekommunikationsnetz der Antragstellerin). Der Entgeltantrag zu 2. bezieht sich auf die Homezone-Terminierungsleistungen im GSM- und UMTS-Telekommunikationsnetz (vgl. Beschluss vom 09. Juli 2009, BK3a-09/36).


Mit gesondertem Schreiben ebenfalls vom 21.09.2010 hat die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG weitere Entgelte für Netzanschlüsse beantragt:

  1. Die Antragstellerin beantragt für den Zeitraum ab dem 01. Dezember 2010 die folgenden Entgelte:
    Position in EntgeltgenehmigungBeschreibungPosition im Anhang G des Standard-ZusammenschaltungsantragesBeschreibung€ (netto) zzgl. USt.
    1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s1.2.1aBereitstellung eines Netzanschlusses (Ohne Echounterdrückung)478,37
    2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s1.2.4aÜberlassung eines Netzanschlusses (ohne Echounterdrückung), pro Jahr835,12
    3Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen ZeichengabekanalNach Genehmigung aufzunehmenNach Genehmigung aufzunehmen308,29
    4Sonstige Leistungen1.2.2Bereitstellung eines Kollokationsbereiches, je bereitgestellten Netzanschlussnach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.2.5Überlassung eines Kollokationsbereiches, pro Netzanschluss und Jahrnach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.2.6Zutritt zu einem Kollokationsbereich außerhalb der Geschäftszeiten, pro Stundenach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.6.1aDurchführung des Interoperabilitätstests bei Erstzusammenschaltungnach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.6.1bVerlängerung des Interoperabilitätstests über die Regeldauer, je angefangenen Kalendertagnach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.6.2Durchführung von Nachtests, je angefangenem Kalendertagnach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.6.3Erstmalige Maßnahme zur Einrichtung der Verkehrslenkung und -registrierung
    4Sonstige Leistungen1.6.3Grundentgelt
    nach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.6.3Entgelt je betroffener Vermittlungsstellenach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.6.4Maßnahme zur Änderung der Verkehrslenkung und -registrierung
    4Sonstige Leistungen1.6.4Grundentgeltnach Aufwand
    4Sonstige Leistungen1.6.4Entgelt je betroffener Vermittlungsstellenach Aufwand


    Ferner beantragt die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, für die Überlassung von Netzanschlüssen eine Mindestüberlassungsdauer von einem Jahr zu genehmigen.

Die beiden Anträge, welche von der Beschlusskammer in einem gemeinsamen Verfahren überprüft werden, können nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 28.10.2010, ab 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10 terminiert worden.

BK3a-10/101


Stand: 22.09.2010

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