BK3-10-102
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom im Zusammenhang mit der Teilnehmeranschlussleitung
Mit Schreiben vom 21.09.2010 beantragt die Deutsche Telekom, für den Zeitraum ab 01.12.2010 die nachfolgenden Entgelte für Kollokationsstrom zu genehmigen:
Preise für den Kollokationsstrom
Einmalige Entgelte
1.1 Kosten für Stromzählerablesung
Das Entgelt für die Ablesung von Wechsel-/Drehstromzähler in Höhe von 37,95 € je Zähler.
Laufende Entgelte
2.1 Entgelt für den Stromverbrauch
Die Genehmigung der Abrechnung der laufenden kundenindividuellen Stromverbrauchskosten: bundeseinheitlicher Tarif i.H.v. 0,1705 €/kWh
Genehmigungszeitraum
Die Genehmigung der Entgelte wird bis zum 30.11.2011 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-10-102 geführt.
Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.10.2010, 11.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt. Die Antragstellerin hat bereits auf die Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung verzichtet.
BK 3c-10-102
Stand: 24.09.2010