BK3-10-109
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Geänderter Entgeltgenehmigungsantrag der Telekom Deutschland GmbH für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Mit Schreiben vom 22.10.2010 hat die Deutsche Telekom AG im laufenden Verfahren BK3c-10/102 ein neues, höheres als ursprünglich beantragtes Entgelt für den Stromverbrauch beantragt.
So ist vorgesehen, statt des im Verfahren BK3c-10-102 [Hinweis siehe unten] beantragten kundenindividuellen Entgeltes in Höhe von 0,1705 €/kWh aufgrund der zwischenzeitlich konkretisierten gesetzlich vorgegebenen EEG-Umlage, ab dem 01.12.2010 einen bundeseinheitlichen Tarif in Höhe von 0,1826 €/kWh zu erheben.
Die Beschlusskammer sieht hierin die Rücknahme des Antrags vom 21.09.2010 insoweit und die Stellung eines neuen Antrags, der folglich insbesondere mit Blick auf die Verfahrensregeln und -fristen in einem neuen Entgeltregulierungsverfahren zu betrachten ist.
Hierauf hat die Beschlusskammer am 26.10.2010 in der mündlichen Verhandlung im Verfahren BK3c-10/102 hingewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-10-109 geführt.
Die Genehmigung des Entgeltes wird bis zum 30.11.2011 beantragt.
Wie während der öffentlich-mündlichen Verhandlung zu dem Verfahren BK3c-10-102 zwischen den anwesenden Beteiligten vereinbart, soll in diesem neuen Verfahren auf eine öffentlich-mündliche Verhandlung verzichtet werden.
Der Entgeltantrag kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
BK3c-10-109
Stand: 03.11.2010