BK4-11-025 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Veröffentlichung der Genehmigung

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, und der Salzgitter Flachstahl GmbH, Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, vertreten durch die Geschäftsführung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 23.06.2011 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 14.03.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffenen Vereinbarungen individueller Netzentgelte für die Entnahmestellen UW Hallendorf und UW Klein Ilsede, werden unbefristet genehmigt.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnungen an die Beteiligte der Beschlusskammer eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnungen zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-11-025

Stand: 28.03.2011

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