BK4-11-047 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Veröffentlichung der Genehmigung

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Bochumer Straße 2, 45661 Recklinghausen, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, und der IntelligentPower GmbH & Co. KG, Nymphenburger Straße 20b, 80335 München, diese vertreten durch die GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 19.07.2011 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 29.03./08.04.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Entnahmestelle MUK Logistik GmbH, Westring 8, 49201 Dissen, wird unbefristet genehmigt.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte der Beschlusskammer eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-11-047

Stand: 25.07.2011

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