BK4-11-047
Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Bochumer Straße 2, 45661 Recklinghausen, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, und der IntelligentPower GmbH & Co. KG, Nymphenburger Straße 20b, 80335 München, diese vertreten durch die GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 19.07.2011 folgende Entscheidung getroffen:
- Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 29.03./08.04.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Entnahmestelle MUK Logistik GmbH, Westring 8, 49201 Dissen, wird unbefristet genehmigt.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte der Beschlusskammer eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.
- Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
BK4-11-047
BK4-11-047_Beschluss (pdf, 3 MB)
Stand: 25.07.2011