BK4-11-070 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, und der IntelligentPower GmbH & Co. KG, Nymphenburger Straße 20b, 80335 München, diese vertreten durch die GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 09.09.2011 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 29.03./05.05.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Entnahmestelle Am Altenwerder Kirchtal 3, 21129 Hamburg, wird unbefristet genehmigt.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.

  4. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-11-070

Stand: 15.09.2011

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