BK4-11-181 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, und der Deuna Zement GmbH, Industriestraße 7, 37335 Deuna, vertreten durch die Geschäftsführung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 24.11.2011 folgende Entscheidung getroffen:
- Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 19.04./28.04.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Entnahmestelle Zementwerk Deuna Zement GmbH, Industriestraße 7, 37335 Deuna, wird unbefristet genehmigt.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte der Beschlusskammer eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.
- Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
BK4-11-181
BK4-11-181_originaer (PDF, 13 MB)
Stand: 13.01.2012