BK4-11-227A04
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Strombereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 31.03.2022 und 28.03.2024 auf Änderung der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt "Netzausbau Schleswig-Holstein zur Integration von EEG-Einspeisung (Teil 1)"hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 05.05.2025 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-11-227 vom 02.04.2015 letztmalig geändert durch Beschluss BK4-11-227 A03 vom 01.10.2020 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt Netzausbau Schleswig-Holstein zur Integration von EEG-Einspeisung (Teil 1)" (im Folgenden auch Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Netzausbau Schleswig-Holstein zur Integration von EEG-Einspeisung (Teil 1)" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 28.03.2024 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-11-227A04
BK4-11-227A04_Änderungsbeschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 17.06.2025