BK4-11-322 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Veröffentlichung eines Antrages der Neue Glaswerke Großbreitenbach GmbH & Co. KG

Entgegen der im Amtsblatt 19/2011 unter den Nummern 737 und 738 erfolgten Mitteilungen, hat die Neue Glaswerke Großbreitenbach GmbH & Co. KG, Am Katzstein 3, 98701 Großbreitenbach mit Schreiben vom 19.08.2011 nicht jeweils einen Antrag auf Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV für die jeweilige Entnahmestelle der Neue Glaswerke Großbreitenbach GmbH & Co. KG und der PET- Verpackungen GmbH Deutschland in Großbreitenbach gestellt, sondern einen Antrag auf Befreiung von den Netzentgelten für die gemeinsame Abnahmestelle in Großbreitenbach. Der betreffende Netzbetreiber ist die TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-11-322 geführt.

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 28.03.2012

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