BK4-11-429 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV

Veröffentlichung der Genehmigung

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Bochumer Straße 2, 45661 Recklinghausen, vom 28.10.2011, wegen der Genehmigung einer Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 und 3 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: die Essex Germany GmbH, Engterstraße 34, 49565 Bramsche, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 15.12.2011 beschlossen:

  1. Die Befreiung der Beteiligten von den Netzentgelten der Antragstellerin für die Abnahmestelle Engterstraße 34, 49565 Bramsche, wird mit Wirkung ab 01.01.2011 unbefristet genehmigt.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV
    tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.

  4. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-11-429

Stand: 06.09.2012

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