BK4-11-429 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV
Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Bochumer Straße 2, 45661 Recklinghausen, vom 28.10.2011, wegen der Genehmigung einer Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 und 3 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: die Essex Germany GmbH, Engterstraße 34, 49565 Bramsche, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 15.12.2011 beschlossen:
- Die Befreiung der Beteiligten von den Netzentgelten der Antragstellerin für die Abnahmestelle Engterstraße 34, 49565 Bramsche, wird mit Wirkung ab 01.01.2011 unbefristet genehmigt.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV
tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.
- Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
BK4-11-429
BK4-11-429_Beschluss (pdf, 168 KB)
Stand: 06.09.2012