BK4-11-434 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV
Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH, Goodyearstraße 1, 76661 Philippsburg, vom 04.11.2011, wegen der Genehmigung einer Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 und 3 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: die EnBW Regional AG, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 23.05.2012 beschlossen:
- Die Befreiung der Antragstellerin von den Netzentgelten der Beteiligten für die Abnahmestelle UW Mühlfeld, Huttenheimer Landstraße, 76661 Philippsburg (DE00721476661000ZE000001181600VS0), wird mit Wirkung ab 01.01.2011 unbefristet genehmigt.
- Der Beteiligten wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.
- Der Beteiligten wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.
- Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diese Entscheidung wird zu Lasten der Antragstellerin eine Gebühr in Höhe von ___ festgesetzt.
BK4-11-434
BK4-11-434_Beschluss (pdf, 262 KB)
Stand: 06.09.2012