BK4-11-470 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV

Veröffentlichung der Genehmigung

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Syna GmbH (vormals Süwag Netz GmbH), Ludwigshafener Straße 4, 65929 Frankfurt am Main, vom 22.11.2011, wegen der Genehmigung einer Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 und 3 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: Solvay Fluor GmbH, Carl-Ulrich-Straße 34  74206 Bad Wimpfen, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 02.02.2012 beschlossen:

  1. Die Befreiung der Beteiligten von den Netzentgelten der Antragstellerin für die Abnahmestelle „Bad Wimpfen“ wird mit Wirkung ab 01.01.2011 unbefristet genehmigt.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.

  4. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-11-470

Stand: 07.09.2012

Mastodon