BK4-11-621 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV
Veröffentlichung eines Antrages der envia Verteilnetz GmbH
Die envia Verteilnetz GmbH, Magdeburger Straße 36, 06112 Halle (Saale) hat mit Schreiben vom 23.11.2011 einen Antrag auf Befreiung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV für die WEPA Papierfabrik Sachsen GmbH, An der Zschopau 2, 09648 Kriebstein, gestellt. Der Antrag betrifft die Genehmigung ab dem Jahr 2011.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-11-621 geführt.
Stand: 09.12.2011