BK4-11-636 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV
Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg, vom 25.11.2011, wegen der Genehmigung einer Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 und 3 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: H&R Ölwerke Schindler GmbH, Neuhöfer Brückenstr. 127-152, 21107 Hamburg, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 23.04.2012 beschlossen:
- Die Befreiung der Beteiligten von den Netzentgelten der Antragstellerin für die Abnahmestelle „Hamburg“ wird mit Wirkung ab 01.01.2011 unbefristet genehmigt.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.
- Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Die Beteiligte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diese Entscheidung wird zu Lasten der Beteiligten eine Gebühr in Höhe von ___ festgesetzt.
BK4-11-636
BK4-11-636_Beschluss (pdf, 215 KB)
Stand: 13.09.2012