BK4-11-798 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV

Veröffentlichung der Genehmigung

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (vormals envia Verteilnetz GmbH), Magdeburger Straße 36, 06112 Halle (Saale), vom 30.11.2011, wegen der Genehmigung einer Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 und 3 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: Peppermint Holding GmbH, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 18.05.2012 beschlossen:

  1. Die Befreiung der Beteiligten von den Netzentgelten der Antragstellerin für die Abnahmestelle „Kohlenstr. 1, 08228 Rodewisch“ wird mit Wirkung ab 01.01.2011 unbefristet genehmigt.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.

  4. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

  5. Die Beteiligte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diese Entscheidung wird zu Lasten der Beteiligten eine Gebühr in Höhe von ___ festgesetzt.

BK4-11-798

Stand: 14.09.2012

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