BK4-11-901 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Veröffentlichung der Genehmigung

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Syna GmbH (ehemals Süwag Netz GmbH), Ludwigshafener Straße 4, 65929 Frankfurt, Antragstellerin, vom 13.12.2011, wegen der Genehmigung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: Accor Hospitality Germany GmbH, Hanns-Schwindt-Straße 2, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 01.08.2012 beschlossen:

  1. Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 30.11./12.12.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Abnahmestelle „Accor Hospitality Germany GmbH, Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn“ wird unbefristet genehmigt.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Beteiligte eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.

  4. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

  5. Die Beteiligte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diese Entscheidung wird zu Lasten der Beteiligten eine Gebühr in Höhe von B.u.G. festgesetzt.

BK4-11-901

Stand: 22.10.2015

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