BK4-11-1001 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV
Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der H & M Hennes und Mauritz B. V. & Co. KG, ___, Verfahrensbevollmächtigte: ENOPLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH, Zeiloch 14, 76646 Bruchsal, vom 02.12.2011, wegen der Genehmigung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV, außerdem verfahrensbeteiligt: Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 22.06.2012 beschlossen:
- Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am ___ für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Abnahmestelle ___ wird unbefristet genehmigt.
- Der Beteiligten wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Antragstellerin eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.
- Der Beteiligten wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.
- Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diese Entscheidung wird zu Lasten der Antragstellerin eine Gebühr in Höhe von ___ festgesetzt.
BK4-11-1001
Anlage
BK4-11-1001_Originaer (PDF, 15 MB)
Stand: 21.09.2012